Nachzahlung anstatt Guthaben
Hallo
Ich habe heute ein Brief von dem Vermieter bekommen. In dem Brief handelt es sich um die Nachzahlung. Wir haben eine 80qm Mietwohnung und müssen als Nachzahlung Ganze 650 Euro zahlen und haben eine Mieterhöhung von 70 Euro bekommen. Zuerst habe ich die Werte mit den Nachbarn verglichen und bin einfach nur erstaunt. Die Nachbarn haben eine Mieterhöhung von nur 30 Euro bekommen und eine Nachzahlung nur von 30 Euro!!!!. Und wir haben dieses Jahr nicht soviel Wasser verbraucht oder die Heizung auf die letzte Stufe gedreht, wie bei den Nachbarn. Nachzahlung( Betriebskosten=200 Euro + Heizkosten= 450 Euro)
Was sollte ich jetzt machen?
4 Antworten
Bist Du der Meinung, dass die Betriebskostenabrechnung falsch berechnet wurde, lege sofort Widerspruch ein und verweise darauf, dass die an Dich gerichtete Forderung erst nach Klärung der Sache abgebucht werden soll.
Entweder lässt Du Dir dann Kopien der Originalbelege zur Überprüfung zukommen, oder - solltest Du selbst überfordert sein - Du gehst zum Mieterschutzbund und lässt die Angelegenheit fachmännisch überprüfen.
Ich fürchte, Du hast da etliches nicht verstanden:
Wenn Du die Nachzahlungen vergleichst, mußt Du neben der Wohnungsgröße und dem Verbrauch doch auch die Höhe der Vorauszahlungen mit einbeziehen und die ist in Eurem Haus ja offenbar bei den Wohnungen sehr unterschiedlich.
Die 70 Euro sind doch keine Mieterhöhung. Da werden die Vorauszahlungen erhöht damit Du im nächsten Jahr weniger nachzuzahlen hast!
Hallo, du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ! @barmer hat eigentlich schon alles gesagt, Abrechnung prüfen !
Jede Familie hat so ihre eigenen Gewohnheiten im Haushalt. Eine Familie( Personenzahl, Kleinkinder ? ) ist täglich zu Hause, kocht täglich, hat die Heizung voll, mittel, kalt an ! Eine gleiche Quadratmeter Wohnfläche ist zu beachten, die eine Familie badet, duscht täglich. Die Nebenkosten richten sich nach der Größe der Wohnung. und ...und...und ....und !
Also, die Abrechnung prüfen ! K.
Die Miete kann der Vermieter nach Ankündigung demnächst erhöhen bei wem und wie hoch er das will, sofern er im gesetzlichen Rahmen bleibt. Dem Nachbarn also gerne mehr als die Hälfte einer erlaubten Erhöhung erlassen.
Und verbrauchsabhängige Kosten dürfen bei euch höher als beim Nachbarn sein - wie ihr wissen wollt, dass er mehr Wasser verbraucht oder wie lange und warm er heizt, erschliesst sich mir nicht.
Selbst wenn das stimmen sollte, wäre der Vermieter nicht verpflichtet, eurem Nachbarn tatsächlich alle umlagefähigen Kosten auch zu berechnen - die darf er auch selbst übernehmen.
Was sollte ich jetzt machen?
Sofern deine Abrechnung nachvollziehbar ist, Belege eingesehen wurden und rechnerisch alles passt, schuldest du die Nachzahlung auch - egal, wie es beim Nachbarn aussieht :-O
G imager761
die ab sofort geschuldet ist,
Abs. 2 § 560
Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats.
Bei den 70 EUR dürfte es sich vielmehr um einen Erhöhung der Betriebskosten-Vorauszahlung handeln, die ab sofort geschuldet ist, keine Mieterhöhung.
G imager761