Nachberechnung der Müllgebühren in der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter

2 Antworten

Er hat allderings die ganzen Jahre wissentlich in Kauf genommen, das wir als Mieter in diesem Mietshaus immer zu wenig Müllgebühren bezahlt haben.

Wie kommst Du darauf? Müllgebühren werden nicht vom Vermieter "festgesetzt", sondern von der jeweiligen Kommune. Wenn Nachzahlungen in fällig werden, hat das einen ganz anderen Grund als von Dir vermutet, welchen, darüber können wir nur spekulieren. Es könnte z.B. sein, dass es einen Prozeß um die Müllgebühren gab und der Vermieter verloren hat. Dir bleibt nichts anderes, als auf Ursachensuche zu gehen und zwar durch Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. Darauf hast Du Anspruch.

Liano10 
Fragesteller
 21.10.2013, 20:01

Hallo Privatier59,

weil er der Stadt nie mitgeteilt hat, das in den Jahren immer mehr Mieter in das Haus eingezogen sind und die Müllgebühren wohl auch personenabhängig abgerechnet werden. Er hatte das auch mal erwähnt, dass 'wir' zu wenig Müllgebühren bezahlen würden.

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obelix  21.10.2013, 20:21
@Liano10

bei den Gemeinden, die ich kenne, meldet sich keiner wegen dem Müll, sondern die Gemeinde entscheidet wg. der gemeldeten Personen in der Anlage über die Anzahl der Mülltonnen bzw. deren Grösse.

Damit sehe ich das ein wenig anders - wobei ich die Details nicht kenne.


In meiner Wohnanlage sagt der Verwalter auch, dass wir "eigentlich" zu wenig Mülltonnen haben. Aber fragt man nach, dann sagt er auch, dass das nicht nur per se die Gemeinde entscheidet, sondern auch die Hausverwaltung und damit auch die Eigentümerversammlung. Und die wissen, dass eine neue Tonne in die Tausenden geht. Und dass das wohl ein Grenzfall ist.

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LittleArrow  21.10.2013, 22:38
@Liano10

@Liano10: Ich kenne - ebenso wie obelix - keine personenabhängige Müllgebühren der Kommune, sondern nur behältergrößenabhängige. Die personenabhängige Müllkostenverteilung gibt es allenfalls auf der Seite des Vermieters gegenüber den Mietern.

Wenn es bei Dir eine kommunale Nachberechnung gab, dann könnte der Vermieter die Mehrkosten nachträglich geltend machen, wenn in seinen bisherigen Abrechnungen die Nachberechnungsmöglichkeit für diese Kosten schriftlich vorbehalten wurde.

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Das liegt meist an "gekippten Satzungen" der Entsorger. Das hatten wir auch, allerdings in die andere Richtung, wir bekamen eine Erstattung. Dies hat der Vermieter nicht zu vertreten. Die Annahme des Fragestellers, der Vermieter müsse die Mieter melden, zeigt das man sich mit der Materie nicht beschäftigt hat. Die Entsorger bekommen das von den Einwohnermeldeämtern. Kann mit der Thematik von Zweitwohnungen etc. zusammenhängen.