Gibt es eine gesetzliche Frist für die Betriebskostenabrechnung?

2 Antworten

Ja, die gibt es (BGB § 556 Abs. 3 Satz 2 u. 3:

"Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".

Aber hilft Dir das weiter?

Wie ist die hausübliche Abrechnungsfrist?

Liegen Verspätungsgründe vor?

Welche Konsequenzen hat eine verspätete Vorlegung oder Nichtvorlage? Etwa Rückforderbarkeit (und deren Verjährung) sämtlicher Nebenkostenvorauszahlungen oder nur Nichtzahlbarkeit der Nachforderung?

Dein Vermieter hat die Frist eingehalten!

LittleArrow  04.01.2011, 13:33

Das kann man so nicht mit Bestimmtheit sagen, denn es gibt außer dem Kalenderjahr auch abweichende hausindividuelle Abrechnungsperioden. Beim Kalenderjahr wäre die Frist eingehalten, sonst vermutlich nicht.

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