Grunderwerbssteuer/Wohnrecht?

1 Antwort

Ja - das ist komplett so üblich, das war bei uns (NRW) genauso:

4 Jahre kostenloses Wohnrecht = 48 x 625 € Monatsmiete = 30.000,- €. Die 30.000,- gehören für die Wohnrechtnehmer, den Notar, das Grundbuchamt und das Finanzamt zum Kaufpreis.

In Deinem Fall ist das Wohnrecht zwar nicht kostenlos, aber anscheinend ist die Miete kostengünstiger als es ortsüblich ist. Die Differenz gehört dann zum Kaufpreis.

Andere Möglichkeit: Ihr habt im Kaufvertrag bzw. Grundbuch ein "kostenloses Wohnrecht" eintragen lassen und trotzdem zahlt das Paar nun Miete von der das Finanzamt nix weiß.

Was ist mit den Betriebskosten? Sollten die in den Mietkosten enthalten sein musst Du sie da rausrechnen. Betriebskosten trägt ein Wohnrechtnehmer immer 1 zu 1 selbst. Bzw. Du zahlst die Rechnungen und läßt Dir die Kosten vom Wohnrechnehmer begleichen...