kann der Eigentümer an eine Person ein Wohnrecht vergeben ohne dass sie dort einen Wohnsitz hat? Der Wohnsitz woanders ist?

2 Antworten

Ja, so eine Frage zu stellen, ist für mich schwierig. Die Eigentümerin, meine Mutter, besitzt ein Haus mit 7 Wohneinheiten. Von einer bestimmten Wohnung möchte mein jüngster Bruder gerne das Wohnrecht auf Lebenszeit entgegen nehmen. Diese ist aber vermietet. Kann es ihm die Mutter trotzdem überschreiben? Wenn ja, wie muss der Mietvertrag geändert werden?

Fragen stellen ist nicht so ganz einfach. Nur ein Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses kann ein Wohnrecht vergeben, das auch im Grundbuch abgesichert werden kann. Der Wohnrechtsinhaber muß allerdings das Wohnrecht nicht wahrnehmen, er kann auch die Wohnung leer stehen lassen.

ganzeinfach 
Fragesteller
 26.09.2018, 20:06

Ja, ist für mich schwierig. Meine Mutter ist Eigentümer eines Hauses mit 7 Wohneinheiten. Mein jüngster Bruder möchte von einer bestimmten Wohnung gerne das Wohnrecht auf Lebenszeit von meiner Mutter entgegen nehmen. Diese ist aber vermietet, seit einigen Jahren. Ist es trotzdem möglich das Wohnrecht auf diese Wohnung zu übertragen? Wenn ja, wie muss der Mietvertrag abgeändert werden, so daß er auch irgendwann Mal einziehen kann? Und kann er dann auch selber untervermieten?

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Snooopy155  26.09.2018, 21:21
@ganzeinfach

Der Mietvertrag kann ja nur geändert werden, wenn hier auch der Mieter zustimmt. Die Änderung ds Mietvertrages müßte dann eine Eigenbedarfskündigung zur Nutzung des Wohnrechtsinhabers vorsehen. Dies halte ich aber für sehr vertrackt. Wohnrechtsinhabers Eine Untervermietung kann auch bei eingetragenem Wohnrecht nur dann stattfinden, wenn der Wohnungseigentümer dem zustimmt.

Bei Euren Wünschen wäre vielleicht darüber nachzudenken, anstelle des Wohnrechts einen Nießbrauch für diese Wohnung ins Grundbuch einzutragen. Dann müßte kein Mietvertrag geändert werden.

Hier sollte man sich hinreichend über die Unterschiede Wohnrecht und Nießbrauch informieren lassen, sowohl in steuerlicher Sicht als auch in rechtlicher Betrachtung.

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