Rechtliche Pflichten hinsichtlich Steuer/Sozialversicherungen in Deutschland bei Einkommen aus dem Ausland im Rahmen eines Praktikums während des Studiums?

Hallo zusammen,

eine Firma aus den USA hat mich als Praktikant angestellt (explizit kein Arbeitsverhältnis) für ein wissenschaftliches Projekt, welches im inhatlichen Zusammenhang mit meinem Studium steht. Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum. Ich studiere regulär in Vollzeit. Die vereinbarte Stunden sind weniger als 20 pro Woche und die Dauer ist 8 Monate. Das Praktikum ist komplett remote, so dass ich weiterhin in Deutschland leben werde. Ich bekomme für die Tätigkeit Entgeld und nun stellt sich mir die Frage, welche rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Sozialversicherungen und Steuern zu beachten sind.

1) Wie registriere ich dieses Einkommen in Deutschland? Bin ich sozialversicherungspflichtig und wenn ja, wie melde ich mich an? Ich zahle seit Jahren schon in die studentische Krankenversicherung monatlich ein, jedoch nicht in die Rentenversicherung (außer im Rahmen von Hiwi-Stellen, etc.)

2) Wie gestaltet es sich mit den Steuern? Muss ich mich jetzt an das Finanzamt wenden und monatlich Steuer zahlen, oder am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen und dann nachträglich die Steuer zahlen? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich schon immer unter dem steuerpflichtigen Betrag geblieben bin und nur diverse Hiwi-Stellen hatte, die den Ämtern sowieso automatisch gemeldet wurden.

Ich wäre euch für Informationen extrem dankbar, falls sich jemand damit auskennt.
Vielen Dank und viele Grüße

Rentenversicherung, Studium, Auslandsüberweisung, Sozialversicherung, Steuern, Praktikum
1 Hauptjob und 1 Minijob oder lieber 2 Minijobs?

Hallo zusammen,

kurz vorab: ich bin ein absoluter Anfänger in diesem Bereich und es kann sehr gut sein, dass ich totalen quatsch schreibe. Würde mich sehr über Hilfr freuen!

Ich bin nicht in solch einer Situation, jedoch habe ich mal mitbekommen gehabt, dass wenn man beispielsweise zwei Minijobs macht, und die Summe aus beiden zusammen über 520€ im Monat liegen, man Sozialversichungsbeiträge für beide Jobs zahlen muss. Bzw. muss der Arbeitgeber dies dann übernehmen, und der Arbeitnehmer muss dies den Arbeitgebern zur Kentniss geben.

Jetzt hab ich auch mitbekommen, dass wenn man ein Job ausübt, dessen Betrag im Monat auf über 520€ kommt, und gleichzeitig einen Minijob ausübt, wobei hier der Betrag unter 520€ liegt, man für den Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss? Hab ich das richtig verstanden, oder bin ich einfach mal wieder auf der total falschen Schiene unterwegs?

Sofern das stimmt, bedeutet dies doch dann auch, dass es sich mehr lohnen würde, wenn man lieber einen Job über 520€ im Monat und einen Minijob unter 520€ im Monat ausübt, anstelle von 2 Minijobs mit unter 520, die dann zusammen auf über 520€ kommen würden, oder? Weil man ansonsten zwei mal sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste?

Ich hoffe ich mache keinen mit meiner Frage wütend, weil ich mir sehr gut vorstellen kann, dass ich totalen quatsch schreibe. Freue mich dennoch über jede Hilfe!

Finanzamt, Minijob, Sozialversicherung, Steuern

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