Werkstudent + selbstständig Tätigkeit, Studentenstatus?

Hallo, 

seit 3 Jahren (seit Studienbeginn) führe ich nebenbei ein Gewerbe in der Veranstaltungstechnik als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung und natürlich auch unregelmäßige Jobs, welche sich immer zwischen 5 und 6 Stunden bewegen inkl. Rechnungen schreiben, wie das halt mit der Selbstständigkeit so ist) und seit letztem Jahr März bin ich Werkstudent bei einer größeren Firma.

Von März bis September (Genau 26 Wochen) war ich bei dieser Firma auf 20h/Woche befristet angestellt (da ich schon fast mit meinem Physik Studium durch war und somit nur eine Vorlesung in diesem Semester hatte und habe teilweise an Wochenenden (von April bis September) als Tontechniker selbstständig gearbeitet (Insgesamt genau 5 Wochen unter dem Semester und im ganzen Beschäftigungszeitraum mit 20h/Woche 11 Wochen).

Zuvor habe ich das mit meiner Krankenkasse und dem Arbeitnehmer und der SBK (von der der Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungsbogen für den Arbeitsvertrag kam) abgeklärt, dass es ca 20 Tage pro Jahr, bzw sogar nur 6 Tage pro Semester waren, an denen ich der Tontechnik nachgegangen bin und so bekam ich von allen Seiten die Rückmeldung, das ist okay..unter der Woche bleib ich ja dann bei den 20h/Woche..und in den Semesterferien ist es ja ohnehin unerheblich und die Mehrarbeit findet ja nur an den Wochenenden (Immer Samstags) statt.

Somit bin ich seitdem studentisch Krankenversichert für ca 90 Euro/Monat.

Ich bin innerhalb der Regelstudienzeit fertig geworden, von daher stand das Studium an sich nachweislich schon immer noch im Vordergrund und mein Notenschnitt liegt auch bei 2,0.

Seit Mitte September (befristet verlängert bis März) bin ich mit der Stundenzahl zurückgegangen auf 12h/Woche, von daher ist das mit dem am Wochenende arbeiten ohnehin kein Problem mehr, da ich mit einem Job am Wochenende unmöglich über die 20h/Woche kommen kann.

Aktuell schiebe ich jedoch etwas Panik, da ich im Internet gelesen habe, dass seit 2017 die Ausnahmeregelung mit mehr als 20h/Woche, wenn:

- nur an Wochenenden

- in den Abend/Nachtstunden 

- in der vorlesungsfreie Zeit

nicht mehr ohne weiteres gilt.

Ist es jetzt unter diesen Voraussetzungen möglich, dass ich meinen Studentenstatus nachträglich verliere und etwas für das letzte Jahr nachzahlen muss?

Falls das auf mich zukommt, habe ich die Stundenzahl ja nur von April bis Juli (also während des Semesters) überschritten und seitdem während des Semesters nicht mehr.

Verliere ich dann den Studentenstatus nachträglich komplett? Oder kann er mir nur für April bis Juli aberkannt werden und nachträglich normal weiter fortgeführt?

Aufs Jahr runter gerechnet sieht meine Selbstständigkeit wie folgt aus:

Monatl. gewinn (230 Euro), Arbeitszeit 3,5-4 Stunden. Jetzt habe ich beispielsweise von Januar bis Mai keinen einzigen Auftrag.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Werkstudent
Wie wird eine hauptberufliche Tätigkeit auf Provision abgerechnet ohne Gewerbescheinpflicht?

Aufgrund des nun langsam eintretenden Alters meiner Oma und deren krankheitsbedingter Betreuung möchte ich nun per Home Office, bei freier Zeiteinteilung, arbeiten, um sämtliche Termine mit meiner Oma wahrnehmen zu können.

Ich habe nun auch etwas passendes gefunden, nachgefragt und es passt einfach perfekt!

Ganz liebe Chefin, die mir komplett freie Hand lässt und ich mir alles selbst einteilen kann und vor allem arbeiten kann so wie es bei mir passt.

Allerdings möchte ich vorab wissen, wie dies genau abläuft und berechnet wird.

Mir wurde mitgeteilt, dass es keine Gewerbescheinpflicht gibt und ich stattdessen auf Provisionsbasis abgerechnet werden kann, leidglich meine Steuernummer der Lohnsteuerkarte wird benötigt.

Ich würde nun gerne wissen wie ich das zu verstehen habe und welche Abgaben dann geleistet werden und welche ich dann selbst abführen muss und ob noch etwas anderes zu beachten ist?

Was ist das dann für ein Arbeitsverhältnis?

Ich denke KV und PV müsste ich dennoch selbst leisten oder? Und wie sieht das mit der Rentenversicherung aus?

Da ich dann kein Festgehalt habe, sondern je nach Arbeitsaufwand, wäre es schon wichtig für mich zu wissen was da auf mich zukommt.

Sollte sich das Ganze dann rechnen, könnte ich wohl jederzeit ein Gewerbe anmelden.

Aufgrund der vielen Termine, die zurzeit anstehen, wäre es für mich dann sinnvoll, wenn ich den Kopf und die Zeit dafür habe, da mit einem Gewerbeschein viel zu beachten ist. Es ist ja nicht so, dass ich mich darüber noch nicht belesen habe, aber mein Kopf hat zurzeit zu viele andere Dinge zu bedenken, dass ich nicht blindlinks ein Gewerbe oder eine Selbstständigkeit anmelden möchte.

Freue mich über aufschlussreiche Antworten!

allgemein, Krankenversicherung, Sozialabgaben, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

Rente, einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, krankenkasse, Sozialversicherung

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