FsJ und Minijob - vereinbar?

3 Antworten

Fundierte Auskunft zum Thema gibts hier: https://www.minijob-zentrale.de/

und hier: https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html

Das mit der Steuerlast kommt mir irgendwie komisch vor. Was soll denn von dem kleinen Geld noch versteuert werden? Nichts??!! Oder etwa doch was??

Auf jeden Fall wäre eine kurze telefonische Beratung zum Thema bei den Anlaufstellen die beste Wahl. Deine Fragen sind zu umständlich und zu spekulativ, als das man sie per eMail erläutern könnte. Ruf einfach an! :-)

Ich würde aber gerne parallel meinen Minijob weiterführen

Ja kannst Du..... zu unveränderten Bedingungen

siehe "Gelegenheitsjobs Minijob und FSJ geht das" :

Aber :

Der Minijob muss jedoch vom Einsatzstelle des FSJ genehmigt werden!

Du wirfst Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun haben.

  1. Dein Minijob wir (im Normalfall) mit 2 % pauschal durch den Arbeitgeber versteuert. Das ist damit raus.
  2. Die Vergütung vom freiwilligen Sozialen Jahr ist kein Minijob, also darfst Du den Minijob behalten.
  3. Da der Minijob versteuert ist und die Vergütung vom FSJ nur 430,- im Monat ist, sind Steuern für Dich kein Thema. Die Fangen für einen Arbeitnehmer erst bei ca. 12.000,- Brutto pro Jahr an.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Maerz2019  20.07.2020, 11:43

Danke wfwbinder :-))

1