Steuern bei Teilzeit + Honorar?

4 Antworten

Ich möchte zusätzlich 400€ pro Monat als freiberufliche Lehrkraft verdienen (Einnahmen! Home-Office und ich kann hier keine weiteren Ausgaben geltend machen).

Wenn du von zu Hause aus arbeitest, wirst du wohl deinen Internetanschluss zur Durchführung deiner Lehrtätigkeit nutzen, ebenso, wie deine Endgeräte (PC, Laptop, Smartphone, Tablet). Ggf. hast du auch ein separates Zimmer.

Allein die Kosten hierfür wären zumindest hälftig problemlos als Betriebsausgabe anzuerkennen. Diese nicht gewinnmindernd anzusetzen und in der EÜR zu berücksichtigen wäre doch relativ dumm und für dich nur nachteilig.

Wie wirkt sich das mit dem Honorarjob denn nun auf Steuern + Sozialabgaben aus?
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben.
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Einkünfte aus selbständiger Arbeit = Summe der Einkünfte = wahrscheinlich auch Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - ggf. außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Da die Anstellung zeitlich und finanziell den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet, ändert sich an der Kranken- und Pflegeversicherung nichts. Die Nebentätigkeit ist nicht beitragsrelevant.

Lehrer ohne eigene Mitarbeiter sind versicherungspflichtig in der DRV, wenn sie ihrer Lehrtätigkeit regelmäßig ein mehr als geringfügiges Entgelt entnehmen ( Durchschnittsgewinn > 520,- € im Monat).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine freiberufliche Tätigkeit ist dem Finanzamt zu melden. Die Einkünfte unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Um die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer sollte man sich kümmern.

Aufgrund der Geringfügigkeit erscheint eine Auseinandersetzung mit einer womöglichen Rentenversicherungspflicht als nicht notwendig. Ebenso mag es keine Auswirkungen aufgrund der Nebenberuflichkeit der Selbstständigkeit hinsichtlich der Krankenversicherung geben.

Soweit es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, wäre es anders zu beurteilen.

fth44 
Fragesteller
 05.02.2023, 10:57

Beim Finanzamt bin ich gemeldet. Die Tätigkeit ist freiberuflich, ja, und gehört zum Bildungs/Lehrbereich (daher keine Gewerbesteuer, wenn ich das richtig verstehe, aber die Einnahmen sind dafür ohnehin zu gering). Wie wird daraus die Einkommenssteuer ermittelt?

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Natürlich wirken diese Einnahmen auf Deine Steuerpflicht aus. denn Du hast diese zu Deinen sonstigen Einnahmen hinzuzuzählen.

fth44 
Fragesteller
 05.02.2023, 10:55

Wie ermittle ich dafür am besten die Höhe? Abgesehen von irgendwelchen möglichen Freibeträgen zum Bruttolohn dazuaddieren und in den üblichen Brutto-Netto-Rechnern ermitteln? Oder muss die Honorartätigkeit (Freiberuf) anders berechnet werden? In diesem Fall ist die Höhe des Verdienstes ja so gering, dass größere Steuerlasten wie Umsatz und Gewerbesteuer nicht darunter fallen.

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Eifelia  05.02.2023, 15:10
@fth44

Mit Hilfe der Anlage EÜR, die Du sowieso elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln hast. Und den Teil hier

"ich kann hier keine weiteren Ausgaben geltend machen" halte ich für Quatsch - oder brauchst Du keinen Stift, kein Papier, keinen Strom, keine Software in Deinem Homeoffice? Alles, was Du unterrichtet, machst Du aus dem Kopf, Du erstellst kein Material für Deine Schüler, brauchst kein Lehrbuch, nichts?

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fth44 
Fragesteller
 07.02.2023, 14:12
@Eifelia

Ich bin Student (im Lehrbereich). Die 400€ sind ein einfacher Nebenverdienst. Ich benutze tatsächlich keine Stifte, kein Papier und keine Software (diese wird vom Unternehmen, für das ich arbeite, bereitgestellt). Ich mache alles am PC. Die Materialien beziehe ich kostenlos aus dem Netz (bei der Höhe dieses Lohns wäre alles andere auch nicht wirtschaftlich) oder nehme meine Uni-Bibliothek zur Hand. Internet stellt ebenfalls mein Wohnheim kostenlos bereit. Relevant wären also maximal die 15€ pro Monat, die in das Internet für mein Handy fließen (20% davon? Also 3€) und die, anscheined, 5€ pro Tag für den Strom an maximal 120 Arbeitstagen pro Jahr. Allein dafür müsste ich doch bereits lange arbeiten, um die Kosten eines Steuerberaters wieder reinzuholen.

Vielen Dank für die Antwort! Das sind auf jeden Fall hilfreiche Informationen. In Sachen PC-Nutzung muss ich mich noch informieren.

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(Einnahmen! Home-Office und ich kann hier keine weiteren Ausgaben geltend machen).

Wenn ich so etwas lese, dann weiß ich, dass:

und so einer einfachen Situation renne ich ungern zum Steuerberater, der im Vergleich dann wirklich teuer ist.

eine zweifelhafte Aussage ist.

Wenn diese beiden Tätigkeiten die einzigen Einnahmen sind, geht es tatsächlich um wenig Steeurn, aber man könnte schon fast Bürgergeldaufstockung prüfen, zumindest aber Wohngeld.

Wenn verheirate, lohnt sich Beratung auf jeden Fall.

Als Lehrkraft müsste Rentenversicherungpflicht geprüft werden, wird aber wohl nichts rauskommen.

Bei den Ausgaben würde ich aber genau prüfen, denn eine Lehrtätigkeit ohne:

Telefon

Internet

Computer

Literatur

usw.

halte ich für nicht möglich, oder anders, ich glaube es nur, wenn man es mir beweist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986