Lohnsteuer - Pauschbeträge und welche Einzelbeträge müssen eingegeben werden?

2 Antworten

  1. Krankheitskostenpauschale? Was soll das sein? Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen, die wirken sich steuermindernd aus, wenn sie höher sind als der zumutbare Eigenanteil. Bei grundsätzlich gesunden Menschen kommt man da meist nur bei Zahnarztkosten, Hörgeräten und evtl. Brillen (die teuren, mit Gleitsicht und so) dran. Da sind die tatsächlich angefallenen Kosten maßgeblich, für ärztlich verordnete (!) Medikamente, Therapien etc.
  2. Werbungskosten wirken sich nur aus, wenn sie mehr als 1200 € betragen - kommst Du da auch incl. der Pauschalen nicht dran, brauchst Du sie nicht einzutragen. Lässt sich aber doch einfach feststellen - einfach mal die Steuerberechnung ansehen, ob die sich ändert durch solche Eintragungen (oder nutzt Du keine Software?)
  3. Ja, die Pauschale wird automatisch abgezogen. Allerdings auch schon bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, daraus resultiert also keine weitere Steuererstattung.
  4. KH-Tagegeldversicherung: Anlage Vorsorgeaufwand.
  5. Keine Pauschale, jeder Betrag einzeln. Bei Arbeitnehmern sind die Höchstbeträge so gut wie immer aber schon mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft und weitere Versicherungen wirken sich nicht aus. Wenn es eine Unfallversicherung gibt, die sich nicht auswirkt, kann man 50 % der Beiträge als Werbungskosten zur Anlage N eintragen!
tom77 
Fragesteller
 07.07.2023, 15:39

Auch mehr als informativ. Danke. Mit der Krankheitskostenpauschale habe ich anscheinend ein neues Wort kreiert. Es ist in einer Zeit heraus entstanden, als ich noch zig Kassenzettel gesammelt und ich erst viel später erfahren haben, dass zur damaligen Zeit dieser 1.000 € Pauschbetrag in der Regel ausreicht. Mehr gibt es nicht zu sagen, außer, eure Unterstützung war sehr hilfreich, also ab in die Lesezeichen. ;-)

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Werbungskosten wirken sich in der Einkommensteuererklärung nur aus, wenn sie den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen. Bleibst Du darunter, dann kannst Du Dir die Eintragungen sparen.

Hast Du jemandem Krankenhaustagegeld gezahlt? Oder warst Du im Krankenhaus, und möchtest jetzt ein pauschales Krankenhaustagegeld von der Steuer absetzen?

Ich nehme an, dass es Dir um die Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung geht. Wie alle anderen berücksichtigungsfähigen Versicherungen gehören die in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Versicherungen werden bei Angestellten grundsätzlich bis zu 1.900 Euro anerkannt. Ausnahme: mindestens die Beiträge zur Basiskrankenversicherung sind voll absetzbar. Weitere Versicherungsbeiträge werden nicht mehr berücksichtigt, sobald die 1.900 Euro erreicht sind.

tom77 
Fragesteller
 07.07.2023, 15:24

Ich habe niemandem Krankenhaustagegeld bezahlt. Ich war zwar im KH aber es geht im Grunde um diese kleinen Monatsbeträge von ca. 3 €. Ist zwar nicht die Welt, aber eintragen kann man es ja mal. Okay, KH Tagegeld in den Vorsorgeaufwand, ist notiert. Das mit den 1.900 € geht auch klar.

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Steinemann  07.07.2023, 15:31
@tom77

Nein, nicht Krankenhaustagegeld gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern z. B. die Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung.

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tom77 
Fragesteller
 07.07.2023, 15:46
@Steinemann

Im Grunde habe ich mich in ein und dem selben Posting lediglich widersprochen. Natürlich die Beiträge. Die neurologischen Begleiterscheinungen von Long Covid und eine heutige Dissoziative Amnesie lassen grüßen. Alles Sch.....

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