Notarkostenrechnung korrekt?

Sehr geehrtes Forum,

folgende Anfrage habe ich an euch: Im Rahmen eines Immobilienerwerbs habe ich eine neue Grundschuld bestellt.

In dem Formular der Bank werden standardmäßig Rückgewährsansprüche von Grundschulden im Vor- oder Gleichrang abgetreten.

Hierrauf berechnet der Notar neben den Kosten für die Grundschuldbestellung (1,0 Verfahrensgebühr – berechnet auf die neue Grundschuld) auch Kosten für eine Abtretung (0,5 Verfahrensgebühr – berechnet auf Finanzierungsgrundschuld des Verkäufers).

Hierzu meine Frage: a) Ist dies so korrekt? Es wurde schließlich keine komplette Grundschuld abgetreten sondern lediglich die Rückgewährsansprüche? b) Wenn diese Kosten berechnet werden – muss dafür nicht ggf. der Verkäufer aufkommen (gem. Kaufvertrag haftet er für die Kosten der Pfandfreimachung)? c) Welche Rechtsgrundlage greift hier?

Für alle, die es genau wissen möchten, hier noch der Passus aus der Grundschuldbestellungsurkunde im Wortlaut:

Sofern der in dieser Verhandlung bestellten Grundschuld jetzt oder künftig andere Grundschulden im Range vorgehen und gleichstehen, trete(n) ich/wir hiermit zusätzlich sicherungshalber folgende Ansprüche gegen die jeweiligen Grundschuldgläubiger an die Gläubigerin ab: a) den mit Wegfall des Grundes für die Bestellung oder Abtretung entstehenden Anspruch auf Rückübertragung, Aufhebung oder Verzicht dieser Grundschulden. b) für den Fall, dass bei der Verwertung vorgehender oder gleichstehender Grundschulden ein Betrag erzielt wird, der die durch die Grundschulden gesicherten Forderungen übersteigt, den Anspruch auf Auszahlung des Mehrerlöses. c) Sollten Rückgewährungsansprüche an vorrangigen oder gleichrangigen Grundschulden bereits an Dritte abgetreten sein, trete(n) ich/wir hiermit meine/unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Rückabtretung dieser Ansprüche an die Gläubigerin ab. d) Sollten durch Verzichte vor- oder gleichrangiger Grundschuldgläubiger Eigentümerrechte entstehen, tritt der Eigentümer hiermit bereits jetzt diese Rechte an die Gläubigerin ab.

Grundschuld, notar
Eigentumswohnung beleihen?

Hallo zusammen, meine Oma (82 Jahre) möchte Ihre Lastenfreie Eigentumswohnung beleihen. Über eine Finanzvermittlung wurde die Wohnung bereits Begutachtet. Der aktuelle Verkehrswert beträgt 76300€. Der Beleihungsbetrag soll zwischen 40000 - 50000€ liegen. Sie erhält monatlich knapp 1100€ Rente. Nach Einreichung der Unterlagen wurde die Anfrage mit der Begründung, Sie wäre alleine und falls Sie sterben sollte, hätte man den Trouble mit dem Verkauf der Wohnung (Zwangsvollstreckung etc.). Von der Haushaltsrechnung hätte es mit der monatlichen Rate (137€ bei 2% Tilgung) gepasst. Als alternative sagte man Ihr, sie könne einen 2. Darlehensnehmer mit ins Boot nehmen. Sie fragte daraufhin Ihren Sohn (meinen Vater und alleiniger Erbe) ob er ihr dabei helfen könnte. Da mein Vater nicht auf ihr Erbe aus ist und seiner Mutter die letzten Jahre die Sie hoffentlich noch haben wird "verschönern" will (sie möchte sich eine neue Küche kaufen, in Urlaub gehen, einfach Geld ausgeben und nicht darüber nachdenken, was sie zuvor ihr Lebenlang nie machen konnte), hat er sich dazu bereit erklärt ihr zu helfen. Mein Vater ist 62 Jahre alt und hat ein monatliches Einkommen von 2600€ netto. Er selbst ist wieder verheiratet und hat 2 Kinder (meine Stief-Geschwister). Er muss keine Miete zahlen (das Haus indem er lebt gehört der Mutter seiner Frau). Da seine Frau eine 4-jährige Ausbildung zur Heilpraktikerin absolviert hat (insgesamt 15000€ kosten), hat er sich vor 18 Monaten einen Privatkredit von 23000€ genommen, den er mit 428€ monatlich zurück zahlt. (Restlaufzeit 42 Monate) Zudem hat er für mich einen Kredit von 5000€ abgeschlossen (ich war zu dieser Zeit noch in der Probezeit, da ich den Arbeitgeber gewechselt hatte), den er bzw ich. mit 113€ monatlich zurück zahlt. (Restlaufzeit 45 Monate) Die Rente wird er mit 65 Jahren antreten. (Je nach Anpassung wird er um die 1800€ rum an Rente bekommen)

Meint ihr, dass der Kredit bzw. die Baufi durchgehen wird? Sicherheiten hat die Bank nun eigentlich genug, oder? (Grundschuld, meinen Vater als direkten Erbe etc.)

Falls jemand von euch weis, welche Bank hier noch in Frage kommen würde, kann er das gerne dazu schreiben.

Ich danke jetzt schon mal allen im Voraus, dass sie sich die Zeit genommen haben den langen Text zu lesen.

Machts gut und ich bzw. wir freuen uns auf eure Antworten.

Grundschuld, Kredit
Grundschuld Sicherheitentausch nur mit Immobilie möglich?

zum Verkauf des Hauses muss die Grundschuld gelöscht werden.

Da die Vorfälligkeit fast so hoch ist wie das was ich sowieso noch bezahlen müsste, wollte ich den Darlehensvertrag bestehen lassen, u. als neue Sicherung die Kreditsumme in bar zu Gunsten der Bank in ihre eigenen sicheren Finanz Produkte hinterlegen.

Diese meinte dies geht nur mit einen anderen Haus mit erneuten Grundschuld Eintrag. Ich selbst meine, da der Vertrag noch ca. 5 Jahre läuft sich der Zinssatz zu meinen Gunsten verbessern kann, u. nicht wie jetzt nur mit 0,05% angerechnet wird. Habe bei der Bank damals gleichzeitig eine Kapital Lebensversicherung Zinssatz 3,25% die als Tilgung dienen sollte gemacht. Diese wird nicht berücksichtigt, wollen sogar am liebsten das ich diese kündige. Dort ist auch schon einiges eingezahlt, habe aber auch den ausstehenden Kredit bar zur Verfügung. Ich meine das Bargeld keine schlechtere Sicherheit ist als eine Grundschuld.

Darf der Sicherheit Austausch nur mit einer anderen Immobilie geschehen?

Muss verkaufen wegen chronischer Krankheit, Erwerbsausfall seit 1,5 Jahren u. Zukunft, Miteigentümer auszahlen.

Hallo, u. Danke für die vielen Antworten. Laut Urteilen habe ich folgendes gefunden :

Der Darlehensnehmer kann die Zustimmung der Bank zu einem Sicherheitenaustausch grundsätzlich beanspruchen, wenn die als Ersatz angebotene Sicherheit das Risiko der Bank gleich gut abdeckt wie die bisherige Sicherheit und der Darlehensnehmer in der Lage und willig ist, die mit dem Austausch verbundenen Kosten zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004, XI ZR 198/02). Die mit dem Austausch verbundenen Kosten können etwa Wertermittlungskosten, Notarkosten oder Grundbuchkosten sein. Das bedeutet, dass der Bank aus dem Austausch weder finanzielle oder rechtliche noch organisatorische Nachteile entstehen dürfen. Folgende Voraussetzungen müssen daher im Einzelnen erfüllt sein: 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sogar etwas Höher im gesamten, wegen Bearbeitungs Kosten wie das was ich bis Vertragsende noch bezahlen muss.

Grundschuld, Immobilien
Ist es möglich ein Hypothekendarlehen für Wohneigentum mit Nießbrauchrecht zu bekommen?

Meine 80 jährige Mutter hat meinem Bruder und mir drei Immobilien zu gleichen Teilen überschrieben. Mein Teil ist ca. 300000 Euro Wert.Unsere Mutter hat sich ein Nießbrauchrecht vorbehalten und erhält somit weiter die Mieteinnahmen und hat Lebenslanges Wohnrecht. Allerdings kommt sie auch für sämtliche Kosten in Bezug auf Reparaturen, Grundsteuer und Versicherung der Immobilien auf. Die Immobilien sind Lastenfrei, ohne Einträge im Grundbuch.

Ich benötige 40000 Euro um diverse Verbindlichkeiten zu begleichen. Mein Monatliches Einkommen liegt bei ziemlich genau 2000 Euro. Ich bin ledig und zahle Unterhalt an meine Erwachsene Tochter, die sich noch ein Jahr in der Ausbildung befindet.

Aufgrund einer negativen Schufa Chronik, aus der sich ein niedriges Scoring ergibt, gewährt mir meine Hausbank, trotz der Voraussetzungen kein Darlehen. Noch hinzuzufügen ist, das Alle Punkte in der Schufa bereinigt sind.

Meine Bank ist eine Genossenschaftsbank.

Hat jemand eine Idee?

Entschuldigt bitte wenn meine Frage in Teilen etwas missverständlich ist.

Bei zwei der Immobilien sind jeweils mein Bruder und ich Alleineigentümer.

Bei der dritten Immobilie sind mein Bruder und ich zu gleichen Teilen gemeinsam die Eigentümer. Es gibt in den Urkunden des Notars auch keine Klauseln die eine Rückforderung  vorsehen.

Grundschuld, Hypothekendarlehen
Privatdarlehen / Vorteil einer Grundschuldeintragung

Hallo!

Ich habe vor kurzem innerhalb der Familie, meinen Eltern, ein Privatdarlehen über knap 150 KEUR gewährt. Hierzu existiert ein Darlehensvertrag, in dem neben den Rückzahlungsmodalitäten festgeschrieben ist, dass mir zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld auf die Immobilie meiner Eltern eingetragen wird in Höhe von 150 KEUR. Dies ist jedoch noch nicht passiert, da wir noch nicht dazu gekommen sind.

Hintergrund der Absicherung über eine Grundschuld ist mein Vorhaben, möglicherweise demnächst eine eigene Immobilie zu erwerben. Da mein Eigenkapital nun weitestgehend im Privatdarlehen steckt (ging aus familiären Gründen nicht anders), hoffte ich, dass mich das dann bei der Bank "besser stellt". Auch wenn ich nicht weiß, ob mir das bei der Bank überhaupt etwas bringt (das wäre übrigens schon meine erste Frage hier).

Nun die eigentliche Frage: Meine Überlegung ist nun, die Notargebühr (ca. 1000 EUR) vorläufig zu sparen und den Vertrag dahingehend zu ändern, dass die Grundschuldeintragung nicht verpflichtend ist, aber jederzeit von mir eingefordert werden kann. Also z.B. wenn einmal eine Bank das bei meiner eigenen Finanzierung fordern würde.

Ansonsten geht es mir hauptsächlich darum, dass meine (eigene) Familie abgesichert ist und das Privatdarlehen nicht "verschwindet", falls mir einmal etwas zustoßen sollte. Das sollte m.E. aber durch den Vertrag hinreichend der Fall sein und keine Grundschuldeintragung erfordern (oder?).

Wie beurteilt ihr die Lage? Tue ich mir selbst keinen Gefallen damit, auf die Eintragung vorläufig zu verzichten?

Danke für alle Antworten!

Dies kann sich aber noch dauern, da das aktuelle Angebot sehr überschaubar ist.

Grundschuld

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