Grundschuld ohne Brief, keine Löschungsbewilligung auffindbar

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Undertaker:

Die Löschungsbewilligung ist nicht  auffindbar. Der sicherste und schnellste Weg zur Löschung der längst  löschungsreifen Grundschuld ist folgender:

Zunächst besorgst du dir beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug. Die Beglaubigung ist nicht erforderlich. Diesen Auszug schickst du, nachdem du dir eine Fotokopie für deine Unterlagen gemacht hast, an die Bausparkasse mit einem ausführlichen Betreff, z. B.:Ihr Az: .. Ihre  Grundschuld über DM ... auf dem Grundstück in ..., Grundbuch von ... Band ...Blatt ..., eingetragen am.....,  Darlehensablösung im Jahre ...

und ersuchst sie nach kurzer Schilderung des Sachverhalts um die Erteilung einer (Zweitschrift  der) Löschungsbewilligung in grundbuchmäßiger Form. Es handelt sich, wie du schreibst, um eine Buchgrundschuld, also um kein Briefrecht, weshalb ein Aufgebotsverfahren entfällt.

Legitimation nicht vergessen.

Viel Erfolg.

Vielen Dank! Werde dann mal so vorgehen und hoffe, dass ich eine Antwort erhalte.

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