Grundschuld Sicherheitentausch nur mit Immobilie möglich?

4 Antworten

Grundsätzlich wäre auch § 1114 BGB möglich, es muss wohl kein ganzes "Grundstück "sein es reichen auch Bruchteile 

Wenn du so was hast wäre es für einen Rausch bestimmt geeignet 

Im Gegensatz zur Erbengemeinschaft ist bei Bruchteilsgemeinschsfren ein Tausch und Eintragung der Sicherheit auf dein Anteil möglich 

Wieso muss zum Verkauf die Grundschuld gelöscht werden?

Du kannst mit dem Käufer vereinbaren, dass er die Grundschuld bzw. das Darlehen zu den vorhandenen Konditionen übernimmt. Wenn die Bank zustimmt, was wahrscheinlich ist, wäre das kein Problem.

Du würdest dann als Verkaufserlös nur den Grundschuld übersteigenden Betrag erhalten.

Das Urteil,  welches Du hier anführst, greift nicht. Eine gleichwertige Sicherheit wäre eine andere Immobilie.

Sabine:

Die von dir genannte Schuldübernahme durch den Käufer wäre eine kostengünstige Alternative, wenn, ja wenn,

dem Käufer die Konditionen gefallen,

die Grundschuld ausreicht, um den gesamten Fremdmittelkapitalbedarf zu sichern und der

Glaubiger zustimmt.

Nach meiner jahrzehntelangen Erfahrung klappt es in weniger als 1% der Fälle.

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Normen:

Die Bank hat das Darlehen als Realkredit gewährt, was bedeutet, dass als Sicherheit eine Grundschuld oder Hypothek) auf einer geeigneten (werthaltigen, marktgängigen, inländischen) Immobilie in Betracht kommt.

Grundsätzlich erfolgt ein Sicherheiten-Austausch über einen Pfand-Objekt-Austausch erfolgen.

Andere Austauschmöglichkeiten, die es vereinzelt durchaus gibt, setzen Kulanz voraus.

Hast du die Höhe der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Experten überprüfen lassen?

Verlangt dir die Bank auch für die Verrechnung des Rückkaufswerts aus der abgetretenen LV (falls du sie entgegen deiner durchaus berechtigten Ablehnung kündigen würdest), ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Rat: Lass dich von einem Profi beraten. Es lohnt sich.

Hallo, u. Danke für die vielen Antworten. Laut Urteilen habe ich folgendes gefunden :

Der Darlehensnehmer kann die Zustimmung der Bank zu einem Sicherheitenaustausch grundsätzlich beanspruchen, wenn die als Ersatz angebotene Sicherheit das Risiko der Bank gleich gut abdeckt wie die bisherige Sicherheit und der Darlehensnehmer in der Lage und willig ist, die mit dem Austausch verbundenen Kosten zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004, XI ZR 198/02). Die mit dem Austausch verbundenen Kosten können etwa Wertermittlungskosten, Notarkosten oder Grundbuchkosten sein. Das bedeutet, dass der Bank aus dem Austausch weder finanzielle oder rechtliche noch organisatorische Nachteile entstehen dürfen. Folgende Voraussetzungen müssen daher im Einzelnen erfüllt sein: 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sogar etwas Höher im gesamten, wegen Bearbeitungs Kosten wie das was ich bis Vertragsende noch bezahlen muss.

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@normen2222

Nur meint "Sicherheitentausch" nicht von Grundschuld auf Lombard.

Dein Ärger ist nachvollziehbar. Deine Überlegung führt aber dazu, dass dir die Bank Geld schenkt und warum sollte sie das?

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Aus meiner Sicht und wenn ich es richtig verstanden habe, willst du die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, ohne der Bank eine entsprechende Immobilie zum Sicherheitentausch anzubieten. Das geht logischerweise nicht.

Folgende Logik: Hypothekendarlehen sind weil bei denen Pfandbriefe ausgegeben werden anders als andere Darlehen, bei denen die Bank ins Risiko geht. Ganz sicher anders als das Lombarddarlehen, in das du das bestehende Hypothekendarlehen verwandeln willst. Es ist also egal, ob du ein zehnfaches an Aktiendepot als Sicherheit stellst. Es ist ein anderes Darlehen.

Auf deine Frage also ein eindeutiges JA. Der Sicherheitenaustausch darf nur mit einer anderen Immobilie geschehen. Deine Argumente gehenins leere.