Ist es möglich ein Hypothekendarlehen für Wohneigentum mit Nießbrauchrecht zu bekommen?
Meine 80 jährige Mutter hat meinem Bruder und mir drei Immobilien zu gleichen Teilen überschrieben. Mein Teil ist ca. 300000 Euro Wert.Unsere Mutter hat sich ein Nießbrauchrecht vorbehalten und erhält somit weiter die Mieteinnahmen und hat Lebenslanges Wohnrecht. Allerdings kommt sie auch für sämtliche Kosten in Bezug auf Reparaturen, Grundsteuer und Versicherung der Immobilien auf. Die Immobilien sind Lastenfrei, ohne Einträge im Grundbuch.
Ich benötige 40000 Euro um diverse Verbindlichkeiten zu begleichen. Mein Monatliches Einkommen liegt bei ziemlich genau 2000 Euro. Ich bin ledig und zahle Unterhalt an meine Erwachsene Tochter, die sich noch ein Jahr in der Ausbildung befindet.
Aufgrund einer negativen Schufa Chronik, aus der sich ein niedriges Scoring ergibt, gewährt mir meine Hausbank, trotz der Voraussetzungen kein Darlehen. Noch hinzuzufügen ist, das Alle Punkte in der Schufa bereinigt sind.
Meine Bank ist eine Genossenschaftsbank.
Hat jemand eine Idee?
Entschuldigt bitte wenn meine Frage in Teilen etwas missverständlich ist.
Bei zwei der Immobilien sind jeweils mein Bruder und ich Alleineigentümer.
Bei der dritten Immobilie sind mein Bruder und ich zu gleichen Teilen gemeinsam die Eigentümer. Es gibt in den Urkunden des Notars auch keine Klauseln die eine Rückforderung vorsehen.
2 Antworten
Ernst:
Ich sehe keine Möglichkeit, von einem seriösen deutschen Institut ein Darlehen mit Grundschuldsicherung zu erhalten.
Im übrigen ist/wird das Objekt mit dem Nießbrauch und dem Wohnrecht belastet, es ist also nicht lastenfrei. Oder tritt die Mutter (stat.Lebenserwartung noch ca. 9 Jahre) mit ihren Rechten hinter die Grundschuld von 40.000 € zurück? Bist du Bruchteilseigentümner zu 1/3, müßten alle Bruchteile belastet werden.
Empfehlung: Versuch es bei einem privaten Darlehensgeber.
"Bruchteilseigentümer zu 1/3"
Eher zu 1/2, da Bruder und Fragesteller. Aber die geschilderte Komplexität wegen "nur" € 40.000 bleibt dennoch!
Als Bruder hätte ich im übrigen auch etwas gegen eine solche Belastung auf "meinen" Immobilien(anteilen)!
In Ergänzung zu den Ausführungen von Franzl:
In Schenkungsverträgen ist oftmals eine Rückfallklausel für den Fall vereinbart, daß der Beschenkte ohne Zustimmung des Schenkers das Grundstück mit Grundpfandrechten belastet. Mit anderen Worten: Eine Belastung führt zum Verlust des Eigentums.
Schon deshalb wird sich kein Kreditgeber finden, der ein solches Grundstück als Sicherheit akzeptiert.