Grundschuld auf mehrere Gläubiger umschreiben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eie Grundschuld ist nicht auf eine oder mehrere Personen eingetragen, sondern auf ein Grundstück oder ein im Grundbuch festgelegtesTeil-/Sondereigentum daran.

Deshalb lässt sich die auch nicht aufteilen.

Wenn die Erben alle ihr eigenes Süppchen kochen wollen, müssen sie den mit der Grundschuld besicherten Kredit tilgen und stehen nach Löschung der alten Grundschuld vor dem Problem, dass die einzelnen Erben mit einem solchen Konstrukt keinen Kredit bekommen.

Danke für die Ausführung! Verwende ich vielleicht den falschen Begriff? Es handelt sich darum, dass der Verstorbene dem Hauseigentümer ein privates Darlehen gegeben hat (bis zu dessen Tod unverzinst). Und für dieses Darlehen wurde als Sicherheit ein Grundbucheintrag vorgenommen.

Im Testament wurde der spätere Anspruch aus diesem Darlehen aufgeteilt (und zwar zu ungleichen Teilen).

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@KarlKevin

In dem Fall wird sich der Hauseigentümer ohnehin nicht mit einer Änderung des Eintrags einverstanden erklären und mit einer Änderung der Rückzahlungsmodalitäten schon gleich gar nicht.

Ihr seid Erbengemeinschaft und auf diese läuft der Grundbucheintrag (auch ohne Änderung). Für den Empfang der Tilgungs- (und Zins-) Raten solltet Ihr geeignete organisatorische Maßnahmen treffen.

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Der entsprechende Antrag an das Grundbuchamt muß beglaubigt werden und damit führt am Notar kein Weg vorbei.

Und der zweite Weg ist schon gar nicht gangbar: Die Erbengemeinschaft hat gemeinschaftlich eine Grundschuld. Die ist nicht aufspaltbar in Einzelgrundschulden für die Mitglieder der Erbengemeinschaft.

Wie sollte das auf rein praktisch gehen? Eine Grundschuld hat einen Rang, m.a.W. sie geht späteren Grundstückbelastungen vor. Wenn man die nun löschen würde, würde der Rang verloren gehen. Außerdem müßten die neuen Grundschulden dann unter Beteiligung des Eigentümers eingetragen werden. Ob der dann aber noch zustimmen möchte?

Und im übrigen: Wie wäre das mit dem neuen Rangverhältnis? Sollen die Erben da knobeln in welcher Reihenfolge sie eingetragen werden?


Danke für die Antwort!

Dann lassen wir das mit und ohne Notar mal daraus. (Ich lösche das aus der Frage.)

Man kann also eine Grundschuld also auf mehrere Gläubiger umschreiben, ja?

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@KarlKevin

Versuche doch bitte, diesen Satz von Privatier59 zu verinnerlichen:

Die Erbengemeinschaft hat gemeinschaftlich eine Grundschuld

Die Erbengemeinschaft besteht aus mehreren Gläubigern, die gemeinschaftlich(!) handeln müssen.

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Ich würde fast behaupten, dass letzteres notwendig ist