Eigentumswohnung beleihen?

4 Antworten

Andi, kaufe doch der Oma die Eigentumswohnung ab und vermiete sie dann günstig an die Oma ( 66 % Regelung - Steuerberater fragen ). Dann kann sie den Verkaufserlös in den ihr noch bleibenden Restlebensjahren verjubeln. Du kannst dann, wenn du Steuern zahlst, die Zinsen für das Darlehen, das du für den Kauf brauchst, in deiner Steuererklärung absetzen und auch noch alle zusätzlich anfallenden Kosten. Als junger Mann mit einem Arbeitsvertrag findest du ohne Probleme eine seriöse Bank, die dir den Kauf finanziert (wieso hast du eine Finanzvermittlung zwischengeschaltet ? ) Die wollen doch nur Geld an dir verdienen und das nicht wenig.

1. Alternative: Oma zahlt alleine den Kredit von € 40.000 mit € 137 monatlich ab:

Dazu braucht sie ca. 27,4 Jahre und wäre am Ende 100 Jahre alt. Das widerspricht der heutigen Lebenserwartung einer 82-jährigen Kreditnehmerin und daher wird der Kredit aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) abgelehnt werden müssen. Die Oma sollte vielleicht ihre ETW verkaufen und sich von dem Verkaufserlös ein schönes Leben machen. Anschließend kann sie ihrem Sohn auf die Tasche fallen:-(

2. Alternative: Mitverpflichtung Deines Vaters:

Dein Vater verdient mit 62 Jahren derzeit € 2.000 Netto/Monat. In einigen Jahren steht ihm nur ein geringerer Rentenbetrag zur Verfügung. Auch für ihn gelten die 27,4 Jahre Kapitaldienstdauer und mit Beachtung seiner Lebenserwartung ist die Ablehnung aus gleichem Grund sicher. Die ETW reicht bei der WIKR nicht als alleinige Sicherheit!

Im übrigen kommen bei ihm erschwerend die bestehenden Kreditverpflichtungen hinzu. Ich erspare mir und Dir, diese im einzelnen zu bewerten.

PS: Eine schöne Hausaufgabe für die Finanzmathematik, aber nicht für die momentane Rechtslage;-)


Vielen Dank für deine Antwort. Laut Finanzvermittlung handelt es sich hier um eine sogenannte Umkehrhypothek. Hier können sich Rentner ab 65 Jahren entweder für eine Einmalauszahlung, oder für eine monatliche Rente entscheiden. Es ist mir klar, dass meine Oma in diesem Alter das Darlehen (kein Konsumentenkredit) sicherlich nicht bis zum Ende tilgen kann. Deswegen auch der 2. Darlehensnehmer (Vater). Als Erbe der Wohnung kann er dann entscheiden, ob die Wohnung verkauft und das Darlehen vorzeitig zurück gezahlt wird, oder das Darlehen weiterhin bedient und die Wohnung vermietet wird. Aktuell ist der Antrag in Bearbeitung. Wenn es von vornherein nicht möglich wäre, denke ich nicht das die Bank als Alternative einen 2. Darlehensnehmer vorgeschlagen hätte. Es war sogar wünschenswert, dass der 2. Darlehensnehmer ein direkter Verwandter (Sohn, Enkel) sein sollte. Und was kann der Bank besseres passieren, wenn es sich dabei auch noch um den Alleinerben der Wohnung handelt. Naja, wir warten es ab. Danke nochmal für deine Mühe. 😉

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@Andi8790

Umkehrhypotheken wurden allenfalls mit 50 % beliehen; hier sollen es aber 52 bis 66 % sein. Aber diese Finanzierungsform war gültig, bevor die WIKR in 2016 eingeführt wurde.

Vielleicht liegt die Euphorie auch am Provisionsinteresse des Vermittlers?

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@LittleArrow

Das dachte ich anfangs auch, aber nicht der Vermittler, sondern die Bank hatte den Vorschlag mit dem 2. Darlehensnehmer gemacht. Morgen wissen wir mehr, dann nämlich wird der Antrag erneut geprüft. Danke dir nochmal 👍🏼 

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Wenn Deine Oma das Geld auf den Kopf hauen will, dann bleibt in Ihrem Alter nur der Weg, die Wohnung zu verkaufen und irgendwo dann zur Miete wohnen. Sie wird in Ihrem Alter keinen Konsumerkredit in dieser Höhe bekommen.

Andi:

Ob ein Finanzier gefunden wird und in welcher Höhe die Wohnung beliehen kann ich nicht beurteilen. Rein rechnerisch wären etwa 40 000 € erststellig möglich.

Als mithaftender Sohn würde ich mir aber folgende Fragen stellen:

Mutter veräussert die ETW und verfügt über den Erlös anderweitig. Ihr Nachlass besteht überwiegend aus Schulden. 

ETW wird zwangsversteigert.

Sohn haftet in beiden Fällen weiterhin mit seinem gesamten Vermögen für Ausfälle der Gläubiger.

Danke für deine Einschätzung. Da die Wohnung einen gewissen Wert hat, denke ich nicht das mein Vater auf den Kosten des Darlehens sitzen bleiben würde. Wie bereits erwähnt, wird er das Darlehen entweder vorzeitig zurück zahlen (Verkauf der ETW), oder das Darlehen weiter bedienen und die Wohnung vermieten. Gruß

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