Gewerbe in Deutschland, Nebenjob im Ausland - geht das?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage zum internationalen Steuerrecht.
Ich habe in Deutschland ein Gewerbe und somit befindet sich mein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland.

Nun überlege ich aber in Neuseeland ein Working-holiday-Visum zu beantragen (bei dem ich ja 1 Jahr dort bleiben darf). Nun stellen sich mir mehrere Fragen, auf die ich hoffentlich hier, durch euch, eine Antwort finde. :-)

1.) Da ich mehr als 6 Monate in einem anderen Land verweilen würde, würde sich dadurch mein steuerlicher Wohnsitz verändern, auch wenn ich ja nach einem Jahr das Land wieder verlassen werde/muss? (Und somit nicht die Absicht besteht, dort dauerhaft zu verweilen)

2.) Was passiert, wenn ich mein Online Gewerbe weiterführe und in Neuseeland aber einen zweiten Job annehme, für den ich ja ganz klar Steuern zahlen muss. Wo werde ich dann steuerpflichtig sein? Für Beides in Neuseeland, oder Gewerbe in Deutschland, Job in Neuseeland (DBA) mit der Folge, dass ich das in Deutschland dann einfach auf die Steuererklärung für 2020 packen müsste?

3.) Darf man überhaupt einen (physischen) Job im Ausland annehmen, während man in Deutschland ein Gewerbe hat oder müsste ich das Gewerbe in Deutschland abmelden?

Vielen lieben Dank für die Auskunft! Ich bin euch unendlich dankbar für jegliche Hilfe, wenn es auch nur Links zu hilfreichen Seiten sind!! Ich werde diesbzgl. nicht schlau aus dem Gesetzbuch.

Herzlichste Grüße,

Rici

Ausland

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