Bekommt man kein Kindergeld mehr, wenn das Kind im Ausland studiert?

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Hallo, was gilt für das Auslandsstudium?

02.05.2013 http://www.t-online.de/eltern/familie/id_48405538/auszeit-nach-der-schule-gefaehrdet-kindergeld.html

" Keinen Rotstift fürs Kindergeld müssen Eltern befürchten, deren Nachwuchs im EU-Ausland, in Norwegen, Liechtenstein oder Island studiert. Anders beim Studium in Nicht-EU-Ländern wie den USA oder in Australien. Nur, wenn das volljährige Kind dann seinen Wohnsitz im Haus seiner Eltern behält und in den Semesterferien auch tatsächlich in Deutschland ist, wird die Unterstützung weiter gewährt (Aktenzeichen: BFH III R 52/09). "

Gruß ! K.

Herzlichen Dank für die Bewertung " Hilfreichste Antwort ! ! Eine sonnige restliche Woche wünsche ich Dir peggy1 ! K.

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Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld ist u.a., dass das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem anderen EU- bzw. EWR-Staat hat (§ 63 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Kinder, die sich zu Studienzwecken für mehrere Jahre ins Ausland begeben, behalten ihren Wohnsitz in der inländischen elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn sie diese in ausbildungsfreien Zeiten nutzen.

Dabei kommt der Dauer der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu. Kurzzeitige Besuche reichen zur Aufrechterhaltung des Inlandwohnsitzes nicht aus. Ein Aufenthalt von jährlich fünf Monaten in der Wohnung der Eltern genügt dagegen (BFH, Urteil v. 23.11.2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294).