Arbeitsweg über die Grenze ins Ausland - gelten die gleichen Grundsätze für die Pendlerpauschale?
Wenn man zu seinem Arbeitsplatz über die Grenze ins Ausland fährt, dort aber bei einer deutschen Firma beschäftigt ist, gelten dann die gleichen Grundsätze was die Pendlerpauschale angeht oder gibt es dann Unterschiede?
2 Antworten
Wird Dein Einkommen in Deutschland besteuert ? In diesem Fall dürftest Du die Pendlerpauschale geltend machen, ansonsten sehe ich die Möglichkeit nicht. K.
es gelten die Regeln, denen du unterliegst, d.h. dem Steuerrecht des Landes, in dem du besteuert wirst und wo du deine Steuern zahlst. Wenn du im Ausland deine Steuern zahlst, dann musst du das Steuerrecht dort prüfen nach einer Entfernungspauschale. Wenn du in D der Steuerpflicht unterliegst, dann kannst du die Pauschale wie bekannt ansetzen.