Selbständiger Österreicher mit Minijob in Deutschland. Minijobzentrale nicht zuständig?

3 Antworten

Minijob-Arbeitnehmer wohnt nicht in Deutschland

Für nicht in Deutschland wohnende Arbeitnehmer entscheidet der zuständige

Sozialversicherungsträger des jeweiligen Wohnstaats über die

anzuwendenden Rechtsvorschriften. Es stellt ebenfalls die erforderliche

Bescheinigung aus.