Saturn keine Rückerstattung nach Widerruf?

Folgendes Problem

Ich habe am 31.10. ein Artikel bei Saturn Online bestellt und noch am selben Abend storniert, da ich es wo anders für günstiger gefunden habe.

Wie storniert? Über das Widerrufsformular, welches ich an die vorgegebene Mail Adresse gesendet habe. Soweit so gut.

Am 01.11. kam leider schon die Versandbestätigung und das Gerät wurde an den Paketdienst übergeben.

Nach schriftlicher Nachfrage und Hinweis auf die Stornierung meinerseits habe ich mein Retourelabel erhalten (03.11.) und konnte das Paket zurücksenden. (Die Rücksendeunterlagen wurden wie vorgegeben beigelegt)

Am 04. November hab ich meine Rücksendung an den Paketdienst übergeben.

Mittels Sendungsnummer konnte ich nachsehen, dass mein Paket am 08.11. erfolgreich zugestellt wurde.

Seitdem es zugestellt wurde sind knapp 2 Wochen vergangen und ich habe noch kein Erstattung erhalten. Nach Nachfrage/Aufforderung wurde ich um Geduld gebeten bis die Retoure verbucht wird.

Nach den AGBs von Saturn

 13 Widerrufsrecht des Verbrauchers (2)

Folgen des Widerrufs:

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet."

Ich habe nach den AGBs meinen Teil eingehalten und noch kein Geld erhalten. Wie kann ich da noch vorgehen, statt wieder hinterherlaufen zu müssen.

ein Mahnschreiben? Habt ihr Ideen

Danke ✌️

Onlineshop, Rückerstattung, Widerruf
Kann ein der Verkauf eines Wikifolios (99% Totalverlust) bei der Erstattung von Abgeltungssteuer steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo,

Ich habe gestern ein Wikifolio verkauft nachdem ich keine Hoffnung mehr hatte, das es zukünftig wieder steigen wird.

Der Gesamtwert des Wikifolios belief sich dabei beim Kauf auf 26.322,72 €, verkaufen konnte ich das Wikifolio nur noch für 2,56 €; es entstand ein Totalverlust in Höhe von 26.320,16 €. An Spesen für den Verkauf wurden mir nicht die sonst üblichen 6,50 € sondern nur 2,56 € berechnet.

Hinweis: In diesem Jahr habe ich bisher schon ca. 15.000 € Abgeltungssteuer durch Aktiengewinne (inkl. Wikifolios) zahlen müssen.

Wenn ich es richtig berechnet habe, hätte durch den so entstandenen Verlust ein Verlustverrechnungstopf in Höhe von -6.581,32 € (Kapitalertragssteuer) und -361,9726 € (Soli), also insgesamt -6.943,2926 € entstehen müssen.

Auf der heutigen Wertpapierabrechnung wurde mir jedoch kein Verlust ausgewiesen, mit folgendem Hinweis: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor, da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt."

Soll das jetzt heißen, dass ich den Verlust nicht steuerlich mit meinen bisherigen Gewinnen verrechnen lassen kann, weil der Wert des Wikifolios bei Verkauf nicht die 6,50 € Ordergebühren überstiegen hat??? Wegen knapp 4 € fehlenden Ertrags bekomme ich also die 6943,2926 € nicht zurück erstattet?

Ist es möglich, dass mir der Verlust noch irgendwann auf eine andere Art bescheinigt wird, bzw. geht dies ggf. mit der Beantragung einer Verlustbescheinigung am Ende dieses Jahres, so dass der Verlust dann zumindest in der nächsten Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden kann?

Gibt es noch eine andere Möglichkeit die so entstandenen Verluste mit meinen Gewinnen zu verrechnen? Wäre schon bitter wenn ich nun auch noch auf die knapp 6.943 € verzichten müsste.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Abgeltungssteuer, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
PSN Bann wegen Rückverrechnung via paypal?

Grüße euch :)

In kurzer Würze: Ich befürchte, ich hab zwei Dummheiten gemacht. 1. Finanzen nicht gecheckt und 2. Geld zurückgefordert über paypal.

Ich hab seit über 10 Jahren einen psn Account und hab seit gut 6 Jahren auch playstation plus. Hab eine ganze Weile lang monatlich über paypal bezahlt und seit 3 Jahren kann ichs mir auch leisten, ein Jahr zu zahlen statt einem Monat.

Nun ist mir im Januar aufgefallen, dass mir das monatliche Abo weiterhin über paypal eingezogen wurde. Hab praktisch jahrelang zu viel bezahlt für die Dienstleistung. Im Januar hab ich mich noch darüber informiert und hab gelesen, dass ichs nicht über paypal zurückbeordern soll. Hab ich dementsprechend auch nicht gemacht, aber hab versucht, dass es im Februar nicht wieder abgebucht wird. Nun wurde es mir aber doch abgebucht und aus der Emotion heraus habe ich den Fehler begangen, das über paypal zu klären. Paypal hat zu meinem Gunsten entschieden und nun ist mein psn acc perma gebannt. Natürlich hab ich auch eine eMail von Sony erhalten. Darin stehen die Gründe für den Bann:

(i) Eine Rückverrechnung kann darauf hindeuten, dass eine Zahlungsmethode unbefugt verwendet wurde.

(ii) Über dein Konto können gegenwärtig Inhalte oder Services genutzt werden, für die wir nicht bezahlt wurden.

Nun, beides trifft nicht auf meinen Fall zu und der Link zur Lösung des Falls, der in der Mail enthalten ist, führt mich zu der playstation website, aber 404. Seite nicht gefunden. Auch wenn ich das über die Website selber suche, komm ich auf das selbe Ergebnis.

Da aktuell Wochenende ist, der Support nicht erreichbar ist und ich wie auf heißen Kohlen sitze, wollt ich mal fragen wie hoch ihr die Wahrscheinlichkeit schätzt, dass ich meinen Account zurückbekomme? Was wäre machbar wenn nicht und was wäre machbar hinsichtlich dem Geld, das zu viel abgebucht wurde?

Bild zu Frage
paypal, Rückerstattung, Sperre
Antrag auf Beitragsrückerstattung abgelehnt?

Ich bin Deutsche seit Jahren in der Türkei gemeldet und wohnhaft, also in Deutschland vollkommen abgemeldet. Ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt bei der DRV Berlin.Jedoch habe ich eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, das einen Beitragerstattung nur bewilligt werden könnte , wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und seit dem Ausscheiden 24 mon. vergangen sein müßten.Des Weiteren ich das Recht auf freiwillige Vers. in der deutschen RV hätte. Ich bin aber seit dem ich in der Türkei verzogen (anfänglich mit Unterbrechung Ende 2010, ab Februar 2012 durchgängig hier)bin nicht mehr Berufstätig, sondern nur Hausfrau hier gewesen,da mein Lebensgfährte , der mittlerweile mein Ehemann ist mich unterstützt hat und Alleinverdiener hier war. Aus finanziellen Gründen konnte ich mich weder hier noch in der deutschen RV freiwillig weiter versichern un Vorsorge tragen. Also im Prinzip zhale ich seitdem auch nicht mehr in die deutsche RV ein, da ich auch nicht mehr dort lebe wie gesagt. Ich bin aber i der Türkei gezwungen jeds Jahr mir einen neue Aufenthaltsgenehmigung kostenpflichtig erstellen zu lassen und einen staatliche oder private kostenpflichtige Krankenversicherung /Jahr abzuschließen. Warum wird mein Antrag auf Beitrasrückerstattattung trotzdem abgelehnt, obwohl ich bereits 325 Monate erfüllt habe.Ich bin jetzt 48 Jahre und möchte aus privaten Umständen die mich zwingen die Beitragsrückerstattung erhalten, da mein Mann inhaftiert wurde auf unbestimmte Zeit und ich aber keinerlei Einkommen erziehlen darf , da ich keine Arbeitserlaubnis hier habe. Was soll ich tun?

Mfg.

Rentenversicherung, Beiträge, türkei, Rückerstattung
KSK und Nebenjob - Jahrelang doppelt Sozalversicherung gezahlt

Hallo liebe Forengemeinde,

Ich bin selbständiger freiberuflicher Musiker und seit 1996 über die Künstlersozialkasse sozialversichert (KV: Hamburg Münchener, 01.01.2010 aufgegangen in der DAK) .

Seit 2001 übe ich eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit aus, von deren Aufnahme ich die KSK und KV seinerzeit in Kenntnis gesetzt habe.

Die freie künstlerische Tätigkeit ist in zeitlichem und finanziellem Umfang immer die Hauptätigkeit gewesen und dies ist auch von KSK und mittlerweile auch der DAK geprüft und bestätigt worden.

Ich habe seitdem für beide Einkünfte KV-, PV- und RV- Beiträge bezahlt, als Musiker an die KSK (die die Beiträge an die entsprechenden Träger weiterleitet), als Nebenberufler monatlich direkt abgezogene Beiträge für KV, RV und PV.

Jetzt hat meine KV (DAK) sich ohne mein Wissen bei der KSK mit der falschen Hinweis gemeldet, ich habe am 01.01.2010 eine sozialversicherungspfl. Tätigkeit aufgenommen und meine freiberufliche Tätigkeit "spiele lediglich eine untergeordnete Rolle". Dies musste ich nun mit einigem Aufwand richtigstellen und nach vielen Briefen ist nun mein alter Status bei der KSK wieder hergestellt. Von der DAK dazu übrigens direkt an mich kein Wort, sondern nur ohne mein Wissen an die KSK ('Über mich statt mit mir " reden war anscheinend die Devise).

Ergebnis dieses Vorgangs war jedoch die Feststellung der wohl doppelt gezahlten Beiträge.

Ich werde nun konsequenterweise meinen Arbeitgeber (Nebentätigkeit) in Absprache mit der KV (DAK) veranlassen, keine KV- und PF- Beiträge mehr abzuführen.(Siehe dazu auch Seite 2 dieser interessanten KSK Rechtsinformation:www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf )

Meine Frage: Wie sieht es mit rückwirkenden Beitragserstattungen, aus? Wie stehen die Chancen, die doppelt gezahlten KV (und PV) Beiträge (und zwar für die untergeordnete, sprich Nebentätigkeit) auch über die vierjährige Verjährungsfrist hinaus zurückzubekommen?

Danke im Voraus fürs Lesen und (hoffentlich) Beantworten!

Finn.

Krankenversicherung, Künstlersozialkasse, Pflegeversicherung, Rückerstattung
Ehepaar, Steuererklärung, Elterngeld - trotzdem Rückerstattung?

Hallo, ich bin bisschen verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir kurz helfen. (Sorry für Sprachfehler, bin seit 7 Jahren da, also gibt es leider immer noch welche :-)).

Also mein Mann arbeitet vollzeit. Sein Jahresgehalt war ca. 29000€. Ich war das ganze letzte Jahr in der Elternzeit, insgesamt 6.990 € Elterngeld bezogen.

Dazu Kindergeld natürlich.

Ich habe erstmal Seine 2 Lohmsteuerbescheinigungen im Wiso eingegeben, und kam gleich eine Erstattung raus. Gegen 2000€ obwohl im Rechner in Internet stand mehr zahlende Steuer für das Einkommen. Er hat laut Lohnsteuerbescheinigungen einmal 1527 und einmal 1827 € Lohnsteuer bezahlt.

Auf sein Einkommen kommt ja mein Elterngeld, dann sind wir beim 36.014€ Einkommen fürs Jahr.

Es zeigte aber immer noch Rückerstattung an, nur weniger, sobald ich mein Elterngeld eingegeben habe.

Kinderfreibetrag lohnt sich nach meiner Berechnung nicht, da 2388€ Kindergeld bezahlt wurde.

Nachher habe ich meine Kfz Haftpflicht noch eingegeben, und seine auch. Meine ist über 1000€ fürs Jahr gewesen, da ich noch in der Probezeit gewesen bin, erste Versicherung, etc.

Am Ende zeigte das Programm also immer noch 2000€ Rückerstattung an. Kann es möglich sein?

Also wir waren beide in Steuerklasse 4. Er hat ein Einkommen 29.324 € gehabt, und 3348€ Lohnsteuer bezahlt. Ich war in der Elternzeit, 6990€ Elterngeld bezogen. Für das Kind 2388 € Kindergeld. Kinderfreibetrag sollte also nicht greifen.

Woran kann die Rückerstattung liegen? Oder ist es falsch? Ohne mich und das Kind einzugeben, hat das Programm schon eine 2100€ Rückerstattung angezeigt. Durch mich wurde es weniger, mit der Haftpflicht wieder mehr. Bin total verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe. Liebe Grüße

Elterngeld, elternzeit, Steuern, Rückerstattung