Bildungsurlaub wegen Krankenvertretung abgesagt - Wer übernimmt Kosten?

1 Antwort

Genehmigten Urlaub kann der AG nur schwer bis garnicht zurückziehen.

Er kann mit dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Regelung treffen.

Hier sähe diese z.b. so aus: Der Arbeitnehmer verzichtet auf den Antritt des Bildungsurlaubs, der Arbeitgeber trägt alle damit verbundenen Kosten,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren direkt die neue Lage des Bildungsurlaubs.

Mit dieser Regeleung müsste Dein Arbeitgeber schon einverstanden sein.