Vorschussrückzahlung wenn Klage abgewiesen?

1 Antwort

Ist Dir bekannt, dass im Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei die Kosten eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts selber zu tragen hat und zwar ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens?

https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=12a

Dein Rechtsanwalt braucht also nichts zu erstatten. Er hat vom Gegner nämlich kein Geld bekommen.

Die von Dir zitierte Kostenentscheidung bezieht sich nur auf die Gerichtskosten.

rdrz1 
Fragesteller
 10.04.2020, 22:29

Mir ist bekannt, dass der Kläger seine vorgerichtlichen Anwaltskosten in jedem Fall selbst zu tragen hat unabhängig vom Ausgang der Klage. Das betrifft aber nicht meine Anwaltskosten zur Verteidigung vor Gericht. Würde ja sonst auch keinen Sinn machen dem Anwalt eine Abtrittserklärung zu unterschreiben. Im Urteil steht „die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.“

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Answer123  11.04.2020, 00:04
@rdrz1

Hast du den verlinkten Paragraphen gelesen? In der ersten Instanz vor dem AG gibt es keine Kostenerstattung. Punkt.

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rdrz1 
Fragesteller
 11.04.2020, 00:30
@Answer123

Ich habe es gelesen und verstanden.

Was ich dann allerdings nicht verstehen kann ist, dass mir mein Anwalt hiervon keinen Ton gesagt hat. Ich habe einiges an Schriftverkehr zwischen meinem Anwalt und mir. Hier erklärt er mir das weitere Vorgehen etc etc. Bei dem Punkt Kosten bittet er mich nur darum die Abtretungserklärung zu unterschreiben (mit dem Kommentar „Die Abtretungserklärung dient dazu, dass wir in dem Fall, dass die Gegenseite Ihre Prozesskosten (ganz oder teilweise) tragen muss diese unmittelbar bei der Gegenseite geltend machen dürfen.“).

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Answer123  11.04.2020, 00:39
@rdrz1

Vermutlich einfach Standardprozedur bzw. für den Fall, dass das Verfahren in die Berufung gegangen wäre. Dann würde die Situation nämlich in der Tat anders aussehen.

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