Rückerstattung doppelt gezahlt

1 Antwort

Jeder Zahlungsforderung/-rückerstattung sollte ein Steuerbescheid vorausgehen, aus dem sich der Zahlbetrag ergibt.

Die Frage deutet auf ein mangelndes Rechtsbewußtsein hin. Du kannst nicht von Geschenken des Fiskus ausgehen, das wäre recht weltfremd.