KSK und Nebenjob - Jahrelang doppelt Sozalversicherung gezahlt
Hallo liebe Forengemeinde,
Ich bin selbständiger freiberuflicher Musiker und seit 1996 über die Künstlersozialkasse sozialversichert (KV: Hamburg Münchener, 01.01.2010 aufgegangen in der DAK) .
Seit 2001 übe ich eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit aus, von deren Aufnahme ich die KSK und KV seinerzeit in Kenntnis gesetzt habe.
Die freie künstlerische Tätigkeit ist in zeitlichem und finanziellem Umfang immer die Hauptätigkeit gewesen und dies ist auch von KSK und mittlerweile auch der DAK geprüft und bestätigt worden.
Ich habe seitdem für beide Einkünfte KV-, PV- und RV- Beiträge bezahlt, als Musiker an die KSK (die die Beiträge an die entsprechenden Träger weiterleitet), als Nebenberufler monatlich direkt abgezogene Beiträge für KV, RV und PV.
Jetzt hat meine KV (DAK) sich ohne mein Wissen bei der KSK mit der falschen Hinweis gemeldet, ich habe am 01.01.2010 eine sozialversicherungspfl. Tätigkeit aufgenommen und meine freiberufliche Tätigkeit "spiele lediglich eine untergeordnete Rolle". Dies musste ich nun mit einigem Aufwand richtigstellen und nach vielen Briefen ist nun mein alter Status bei der KSK wieder hergestellt. Von der DAK dazu übrigens direkt an mich kein Wort, sondern nur ohne mein Wissen an die KSK ('Über mich statt mit mir " reden war anscheinend die Devise).
Ergebnis dieses Vorgangs war jedoch die Feststellung der wohl doppelt gezahlten Beiträge.
Ich werde nun konsequenterweise meinen Arbeitgeber (Nebentätigkeit) in Absprache mit der KV (DAK) veranlassen, keine KV- und PF- Beiträge mehr abzuführen.(Siehe dazu auch Seite 2 dieser interessanten KSK Rechtsinformation:www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf )
Meine Frage: Wie sieht es mit rückwirkenden Beitragserstattungen, aus? Wie stehen die Chancen, die doppelt gezahlten KV (und PV) Beiträge (und zwar für die untergeordnete, sprich Nebentätigkeit) auch über die vierjährige Verjährungsfrist hinaus zurückzubekommen?
Danke im Voraus fürs Lesen und (hoffentlich) Beantworten!
Finn.
4 Antworten
Hallo,
für die Verjährungszeit werden die KV- und PV-Beiträge auf Antrag an den AN und AG erstattet. Für die Zeit davor sieht es schlecht aus. Die Verjährungsfrist hat gerade das Ziel zu einer Rechtssicherheit beizutragen. Im umgekehrten Fall (Beiträge wurden zu wenig gezahlt) wäre man als AN ja auch sehr froh über diese Rechtssicherheit. Verjährung heißt im Übrigen nicht, dass keine Ansprüche mehr bestehen, sondern, dass die Krankenkasse die Ansprüche mit Hinweis auf die Verjährung ablehnen kann.
Nicht verjährt sind die Beiträge aus Januar 2008 bis jetzt. Wenn der Beitrtag für Dezemvber 2007 erst im Januar 2008 gezahlt wurde, ist er auch noch nicht verjährt.
Es ist sehr ungewöhnlich, das diese Doppelzahlung nicht aufgefallen ist:
die frühere Krankenkasse hätte die doppelten Meldungen von AG und KSK merken müssen.
der Betriebsprüfer der Rentenversicherung prüft alle 4 Jahre die Beitragszahlung im Betrieb.
Ob evtl. noch arbeitsrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen, kann ich nicht beurteilen (sind aber vermutlich ebenfalls verjährt).
Tipp für die Zukunft:
-Infos über eine selbständige Tätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich geben und darauf achten, das es zur Personalakte genommen wird.
- wesentliche Aussagen von der Krankenkasse schriftlich geben lassen
Gruß
RHW
...Arbeitgeber des Nebenjobs. Wusste der, dass daneben eine hauptberufliche Selbstständigkeit existierte ?
Ja, davon wusste er.
Gruß, Finn.
Hallo, schlecht.
Denn der Verursacher ist soweit ich das verstehe, der Arbeitgeber des Nebenjobs. Wusste der, dass daneben eine hauptberufliche Selbstständigkeit existierte ?
Wenn nein, ist er unschuldig, wenn ja, ist die Sache vor 2008 wohl verjährt.
Die Kasse hat ja wohl erst mit Wirkung von 2010 erkannt, dass die beiden Versicherungsverhältnisse zsammengehören.
Hallo RHWWW,
Danke für die informative Antwort! Das hilft weiter, bzw. bestätigt Bekannntes.
Gruß, Finn.