EÜR - freiberufliche Einnahmen Steuersatz?
Hallo,
Ich bin gerade meine Steuererklärung und EÜR am Ausfüllen und da bin ich bei einer Frage nicht 100 % sicher.
"Haben Sie Einnahmen zu anderen Steuersätzen erzielt?"
Kurz zu mir;
Ich habe 2022, zusätzlich zu meinem Hauptberuf, mit einer freiberuflichen Nebentätigkeit angefangen.
Ich habe auf meinen Rechnungen nur die nötigen Informationen stehen und dass wegen der Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer mitberechnet werden.
Deswegen habe ich auch die vollen Summen bezahlt bekommen, aber wusste auch, dass ich am Ende nachzahlen muss.
Ich vermute mal, dass ich "Ja" antworten muss, aber da ich mir nicht 100 % sicher bin, dachte ich, ich frage mal, um sicher zu sein.
Außerdem steht, dass Kleinunternehmer auch noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben müssen.
Ich dachte als Kleinunternehmer muss man das nicht?
Ich benutze Smartsteuer (weil das angeblich für meine Situation besser passt) und da steht, dass die Umsatzsteuererklärung im EÜR automatisch erstellt wird. Würde das ausreichen oder müsste ich noch was anderes ausfüllen? (Falls jemand auch Smartsteuer benutzt).
2 Antworten
Smartsteuer hat ein etwas anderes System als Programme wie WiSo usw.
Andere Steuersätze heißt hier z.B.7 %.
Als kleinunternehmer sagst Du einfach nein,bzw.besseer, Du klickst "zu anderen Steuersätzen" nciht an und feritg.
Ich dachte als Kleinunternehmer muss man das nicht?
Du dachtest falsch. Woher soll das Finanzamt wissen, dass Du weniger als 22.000,-Euro Umsatz in Vorjahr hattest, wenn Du es Ihnen nicht mitteilst. Dafür ist die Erklärung.
Was ist wenn ich im Vorjahr (2021) noch keine Nebentätigkeit hatte und somit auch kein Umsatz vom Nebengewinn?
Ich habe meine Nebentätigkeit erst Anfang 2022 angefangen, also war ich 2021 noch kein Kleinunternehmer und hatte nur mein Hauptberuf.
Also habe ich doch kein Vorjahresumsatz?
Alles klar, da habe ich deinen letzten Kommentar wohl falsch verstanden.
Danke :)
In welcher Steuererklärung wird denn diese Frage gestellt? In der Anlage EÜR jedenfalls nicht. Das kann sich nur auf Umsatzsteuer beziehen.
Unternehmer, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, müssen durchaus eine USt-Erklärung abgeben, dann aber nur zwei Zeilen mit dem Umsatz des Erklärungs- und des davor liegenden Jahres befüllen. Manche Finanzämter verzichten darauf. Ob Smartsteuer das automatisch ausfüllen kann - keine Ahnung.
"Deswegen habe ich auch die vollen Summen bezahlt bekommen, aber wusste auch, dass ich am Ende nachzahlen muss."
Ist Dir eigentlich hewusst, dass Umsatz- und Einkommensteuer zwei verschiedene Paar Schuhe sind? Dieser Satz klingt so gar nicht danach. Auch als Regelbesteuerer (USt) musst Du Einkomnensteuer bei entsprechenden Gewinnen nachzahlen. Und auch als Regelbesteuerer "bekommt man die vollen Sumnen bezahlt".
Auf Smartsteuer wird das im EÜR gefragt. Genauer gesagt, genau da wo man die Einnahmen einträgt. Wenn man "Ja" auswählt, taucht eine zweite Tabelle auf mit dem Text: "Hier erfassen Sie Ihre Einnahmen zu anderen Steuersätzen".
Ich meinte das auch eher so, dass ich von meinem freiberuflichen Nebeneinkommen, zwar die Zahlungen im ganzen bekomme, aber am Ende so oder so Steuer nachzahlen muss, weil ich dafür nichts im voraus gezahlt habe.
Bzgl. der Ust-Erklärung. Kann ich das dann (um sicher zu sein) auf Elster nochmal seperat machen und wirklich nur die 2 genannten Zeilen ausfüllen?
Aber wenn das zur EÜR gefragt wird, in der es NUR um die freiberuflichen Einkünfte geht - wieso willst Du da die Frage nach Einkünften zu ANDEREN Steuersätzen mit Ja beantworten? Du hattest doch unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung denklogisch nur Einkünfte ohne USt 🧐
Ich dachte mithilfe der EÜR würde das FA das erkennen.
Da ich angebe wie viel ich im Nebenberuf verdient habe und ob das unter der Grenze liegt. Aber vielen Dank für die Antwort!
Nur um nochmal sicher zu sein. Aber dafür reicht aus wenn ich über Elster, zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung ausfülle?