Einkommenssteuervorauszahlung - Festsetzung, ab wann gilt sie?

Guten Tag,

ich habe im Jahr 2022 als Gewerbetreibender aufgrund der guten Projektlage viel mehr als sonst verdient und werde mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 die ich am Ende dieses Jahres einreichen werde (gegen Ende September) eine Nachzahlung in Höhe von ca. 4.000€ leisten müssen (bis jetzt habe ich gar keine Steuervorauszahlungen gezahlt, da ich in den vorherigen Jahre aus der Gewerbe viel geringeres Einkommen hatte).

Nun habe ich zwei Fragen - 1.) Wie wird das seitens Finanzamt mit den Einkommenssteuervorauszahlungen gehandhabt, mal angekommen ich reiche die Steuererklärung Ende September ein und bekomme den Steuerbescheid und die Festsetzung Ende Oktober geschickt - werde ich direkt für das ganze laufende Jahr 2023 die Vorauszahlungen "nachträglich" leisten müssen, oder gilt die Steuervorauszahlung dann für dieses Jahr nur anteilig (1/4) an dem 10.12 (das letzte Termin dieses Jahres)?

Eine weitere Frage meinerseits - was besonders wichtig wäre falls ich dann für das ganze laufende Jahr die Vorauszahlung ganz leisten müsste - 2.) Ist es dann möglich nach dem Erhalt dieses Bescheides in Oktober einen Antrag stellen auf eine Verminderung (auf 0?) von der Vorauszahlung, da ich aufgrund der Projektlage möglicherweise wieder aus der Gewerbe wieder viel weniger verdienen werde als im 2022?

Mit freundlichen Grüßen, und vielen Dank im Voraus.

Gewerbe, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern
Aktien versteuern / Wann müssen sie versteuert werden?

Guten Tag liebe Finanzfrage-Community,

ich möchte gerne in Aktien investieren und bin dabei auf eine Handelsplattform gestoßen. Diese hat Ihren Sitz in Österreich. Ich habe mich nun im Internet bereits über diese Thema schlau gemacht und möchte mein Wissenstand absegnen.

Nun bin ich selbst, was das Thema Steuern betrifft, noch ein Anfänger und möchte im Jahr 2024 meine Steuererklärung mit Taxfix oder Wiso realisieren.

Beispiel1:
Die Aktie steigt an, dass ich mich entschließe sie jetzt und gleich zu verkaufen. Dabei habe ich über die Zeit von 5 Monaten ca. 500€ in diese Aktie gesteckt. Der Ertrag liegt bei 1050€ / Gewinn = 550€.

Beispiel 2:
Ich habe 3 Aktien die alle ansteigen. Dadurch ergibt sich ein Gewinn von 2000€ bei einem Investment von 500€. Gewinn = 1500€.

Beispiel 3:
Ich Investiere 500€ und die Aktie geht in den Keller. Ich verkaufe meine Aktien für 1€.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich bei "Beispiel #1" nichts in meine Steuererklärung eintragen, da ich unter den Freibetrag von 1000€ Gewinn liege? Wenn der Gewinn bei 1050€ liegt, muss ich die 50€ versteuern lassen (Abgeltungssteuer)?

In "Beispiel #2" habe ich einen Gewinn erzeilt von 1500€, also müssen die 500€ versteuert werden?

In "Beispiel #3" habe ich einfach Pech und meine investieren 500€ sind weg? Oder kann ich da Steuerlich irgendwas rausholen?

Dann noch 3 weitere Fragen zu dieser Thematik:

#1 | Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich auch bei der Steuererklärung nichts angeben, wenn beim Verkauf der Aktie, die Abgeltungssteuer bereits durch die Plattform abgeführt wird oder?

#2 | Falls die Plattform auch bei einem Gewinn unter 1000€ die Abgeltungssteuer abführt, kann ich mir diese vom Finanzamt wieder holen?

#3 | Und dann bleibt noch die letzte Frage für mich Offen. Muss ich etwas versteuern, wenn ich die Aktie NICHT verkaufe, diese aber so ansteigt, dass sich ein Gewinn von 1000€ ergibt?

#4 | Muss mein Arbeitgeber davon wissen wenn ich etwas Investiere oder meine Aktien verkaufe?

Ich bedanke mich für die Zeit und hoffe auf Klarheit.

Liebe Grüße

Aktien, Abgeltungssteuer, Investment, Steuererklärung, Steuern
Wohl Fehler gemacht seit 10 Jahren wegen Honorartätigkeit?

Ich bin zu 100% Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme momentan eine Nettorente von 1003 Euro was Brutto ungefähr 1115 Euro wohl ist. Rentenbeginn war Februar 2010 mit 690 Euro Netto.

Seit 2011 bin ich Texter für Kategoriebeschreibungen und Landingpages sowie ähnliches. Das vermittelnde Portal führt von meinen Erlösen Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Pro Jahr betragen die Erlöse nicht mehr als 3800 Euro. Mehr bin ich auch leider nicht leistungsfähig also nur maximal so 2 Stunden am Tag. Die Gesamterlöse betragen über alle Jahre gesamt ungefähr 24.000 Euro. Ich hatte mich immer bemüht unter 400 Euro monatlich als Maximum zu bleiben, hätte aber wohl wegen der Gesundheit auch nicht mehr geschafft. Damit hatte ich angenommen gibt es keine Probleme. Jetzt gibt es seit Januar das neue Gesetz das die Einkünfte vom Portal ab Januar 2024 an das Finanzamt zu melden sind. Deswegen habe ich mich erstmals näher damit beschäftigt und festgestellt das ich diese Honorartätigkeit anmelden muss. Seit 13 Jahren wohl habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben, wurde aber auch nicht dazu aufgefordert. Nun bin ich etwas Ratlos wie es weiter geht und ob irgendwelche Folgen auf mich zu kommen und ob ich für wie viele Jahre eine Steuererklärung nachreichen sollte. Es verwirrt mich. Vielleicht kann mir jemand hilfreich einen Weg in die richtige Richtung aufzeigen. Ich dachte wenn ich unter den 400 Euro monatlich bleibe muss ich nichts machen, habe also nicht mit Absicht das so gemacht. Danke!

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
km-Pauschale bei Umwegen (Dienstreisen)?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Kilometer-Pauschale bei der Einkommenssteuererklärung. Ich mache seit Anfang an meine Steuererklärung selber und weiß ungefähr, was ich absetzen kann und darf. Ich hätte trotzdem eine Frage zur Pendlerpauschale.

Ich weiß, dass ich bei der Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte nur den einfachen kürzeren Weg oder einen verkehrsgünstigeren längeren Weg angeben kann. Bei Dienstreisen sollte es genauso sein.

Nun zum Sachverhalt:
Ort A ist Wohnort,
Ort B ist 1. Tätigkeitsstätte,
Ort C ist Ablösestelle 1 und
Ort D ist Ablösestelle 2.

Ort A liegt zwischen Ort B und D. In beiden Richtungen fahre ich mit dem Auto zirka 25-30 km bzw. 25-30 Minuten. Ort C ist nur mit dem Autoverkehr zirka 70 Kilometer entfernt.

Am vergangenen Montag war ich auf den Weg nach Ort C. Hier fuhr ich mit dem Auto von Ort A nach B, um von Ort B nach C mit dem Auto zufahren. Leider erkrankte die Kollegin in Ort D, weshalb ich im Sinne des Unternehmens nach Ort D gefahren bin. So habe ich unsinnig 56 Kilometer aufs Auto gefahren und unsinnig CO2 ausgestoßen.

Mein Arbeitgeber möchte meine Mehrkilometer nicht bezahlen und sagt mir, dass ich die Kilometer über die Einkommenssteuererklärung einreichen soll - es ist schließlich mein tägliches Risiko. Mein Wissenstand siehe oben.

Wie sieht es aber rechtlich aus? Ich habe für die Fahrt von Ort A nach Ort D zirka 117 Kilometer verfahren und war insgesamt 2 Stunden unterwegs. Obwohl ich im Normalfall maximal 50 Kilometer und eine Stunde Fahrtzeit benötige. Hier muss ich auch nicht über Ort B oder C fahren. Von Ort A muss ich entweder nach links für Ort D oder nach rechts für Ort B abbiegen.
Könnte ich hier in Erklärungsnot beim Finanzamt kommen oder könnte dies sogar nicht erstatte werden?

Finanzamt, Steuererklärung, Arbeitsweg, Pendlerpauschale

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