Guten Morgen liebe Fachleute !
Vor mir liegen habe ich den Bescheid der Steuerfestsetzung 2012 meines Sohnes.
Unter Erläuterungen zur Festsetzung steht:
" Aufwendungen für die Einsatzwechseltätigkeit sowie Mehraufwendungen für Verpflegung können ohne genaue Angaben und Bescheinigung vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden."
Nun würde ich mich jedoch gern vor Absenden des Einspruchs bei euch vergewissern, ob es neue interne Anweisungen gibt, wie genauer nachzuweisen ist ?
Als Anlage zur Einkommensteuererklärung hatte ich ( wie alle Jahre zuvor auch ), einmal die Bestätigung vom Arbeitgeber über die Einsatzwechseltätigkeit sowie eine genaue Aufstellung über Arbeitsorte und Zeiträume.
Ich danke euch schon einmal für evtl.Hilfe ! Gruß ! K.