Verlustvortrag Studium, erstes Gehalt Oktober?
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen. ich habe 3 Jahre studiert. 2 Verlustverträge (VV) habe ich schon eingereicht. Bei dem 3. VV bin ich mir unsicher. Ich habe mein Studium beendet und im Oktober habe ich angefangen zu arbeiten. Daher habe ich einen e-Lohnsteuerbescheid für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 erhalten.
Monatsgehalt brutto: ca. 1.800 Euro.
Wird trotz der dreimonatigen Tätigkeit damit gerechnet, dass ich ein Jahr lang dieses Gehalt im Jahr 2021 verdient haben soll?
Muss ich für das 3. Studienjahr (2021) ebenfalls einen Verlustvortrag angeben?
Ich freue mich auf die Hilfe.
LG
4 Antworten
Du hast auf der Lohnsteuerbescheinigung 5.400,- Jahresbrutto und einen Lohnsteuerabzug bescheinigt bekommen.
Die Lohnsteuer bekommst Du zurück aber gebe auch Deine Studienkosten ein, denn sonst wird schon etwas von Deinen Verlustvorträgen verbraucht.
Nein, fast alles falsch.
Du machst die Einkommensteuererklärung und kreuzt das auch an und in die Anlage "N" trägst Du die Studienkosten des Jahres ein, um das Einkommen so gering wie möglich zu machen.
Die Verlustvorträge aus den Vorjahren trägst Du gar nicht ein, die berücksichtigt das Finanazmt automatisch.
Da der Verlust vortrag auf jeden Fall "angeknabbert" wird, wenn Dein Einkommen nicht auf null ist, solltet Du eben bei den Werbungskosten sorgfältig sein udn möglichst die vollen 5.400,- Euro an Kosten ahben. Hättest Du noch mehr Kosten, käme noch etwas zu den Verlustvorträgen der Vorjahre dazu.
Du gibst einfach eine Steuererklärung für das Jahr 2021 ab
Übersteigen die Kosten die du in diesem Jahr für dein Studium hattest plus der Verlustvortrag den du bisher angesammelt hast deine Einnahmen aus den 3 Monaten in denen du ein Gehalt bezogen hast, so entsteht ein Verlustvortrag den du in das Jahr 2022 mitnehmen kannst.
Danke für deine Antwort. Gebe ich für 2021 die Steuererklärung ab, ohne das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzukreuzen?
IWenn ein Verlustvortrag festgestellt wurde, ist man für das Folgejahr sowieso jeweils verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
(§ 56 S.2 EStDV)
Hallo. Lieben Dank für die Info! Das wusste ich auch nicht 😅
Ja, um die vorherigen Verlust Vorträge zu erhalten, musst Du durchgängig für jedes Jahr die Erklärung abgeben.
Der Verlust aller drei Jahre wird dann mit den Einkünften verrechnet. Wenn trotzdem noch ein Verlust bleibt, wird der ins nächste Jahr übertragen.
Oft wird der Verlust bei solchen kurzen Jobs vollkommen wirkungslos aufgefressen, da Du die Steuer für die 5.400 ja ohnehin zurückbekommen würdest.
Herzlichen Dank für die Antwort.
Also mache ich normale ESt für 2021 und vermerke darin in Anlage N meine Verluste vom letzten Semester?
Klicke ich in der ESt für 2021 trotzdem das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an? 😅