Verzugsschaden bei verspätetem Geldeingang bei Immobilienkauf

Hallo zusammen,

ich habe eine Immobilie erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanziert. Kaufpreisfälligkeit war der 30.11.14. Ich habe die Banken rechtzeitig angewiesen den Kaufpreis zu überweisen (21.11.14). Bei der Abwicklung durch die Bank gab es aber Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen. Daher ging das Geld erst am 04.12. beim Käufer bzw. dessen Banken ein.

Mit dem Kaufpreis wollte der Verkäufer alte Kredite ablösen. Durch die Verzögerung weniger Tage sind nun Kosten in dreistelliger Höhe entstanden da die Vorfälligkeitsentschädigung neu berechnet wurde. Der Verkäufer möchte diesen Betrag als Verzugsschaden nun von uns beglichen haben und fordert diesen über einen RA ein.

Es tut mir natürlich Leid dass dem Verkäufer durch das Versäumnis meiner Bank Kosten entstanden sind. Meine Bank hat lediglich die Verzugszinsen (zweistelliger Betrag) überwiesen. Im Vorfeld wurde von der Bank des Verkäufers aber nicht auf diese möglichen Zusatzkosten hingewiesen bei Verspätung hingewiesen.

Ich habe den Kaufvertrag zur Hand genommen und da von der Erstattung solcher Kosten nicht die Rede. Der Käufer hat aber ein Recht darauf sich nicht gezahlte Kaufpreisanteile mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinsatz der EZB verzinsen zu lassen. Nach aktuellem Stand 4,27 % Jahreszins ( 5 + (-0,73)). Mehr ist da nicht definiert.+

Liegt in diesem Fall tatsächlich ein Verzugsschaden vor?

VG Peter

PS. Gespräche mit beiden Banken waren ergebnislos.

Immobilienkauf, Vorfälligkeitsentschädigung
Geschädigte gesucht

Ich habe zur persönlichen Nutzung eine Eigentumswohnung von einer Bauträger GmbH gekauft, die eigens dafür gegründet wurde, in Berlin 11 hochwertige Wohnungen in einer Baulücke zu erstellen. Alle Wohnungen wurden verkauft, alle Käufer haben die Anzahlungen termingerecht geleistet. Der angebliche Fertigstellungstermin verzögert sich nun aber mehr und mehr. Ursprünglich sollten die Wohnungen bereits im September 2014 bezugsfertig sein. Der Fertigstellungstermin wurde aber inzwischen bereits mehrmals nach hinten verschoben. Aktuell ist als Einzugstermin August 2015 in Aussicht gestellt. In meinem beim Notar abgeschlossenen Kaufvertrag ist mir als Einzugstermin der 28. Februar 2015 zugesichert. Bisher ist allerdings noch nicht einmal der Rohbau fertig. Beteiligt an der Bauträger-GmbH ist zu 50 Prozent die Otto M. Schröder Bank Hamburg. Geschäftsführer der Bauträger - Gesellschaft sind Schröder Bank-Vorstand Helmuth Spincke und Peter Michael Frank, der z. B. in Hagen in Immobilien-Geschäften aktiv ist, in deren Zusammenhang auch wegen Betrugs ermittelt wurde. Auf meine kritischen Nachfragen - auch in Bezug auf eine Entschädigung - antwortet die GmbH mit Allgemeinplätzen oder garnicht mehr. Wer hat mit der Schröder Bank oder mit einem der beiden von mir genannten Geschäftsführern im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht? Wer kennt sich im Entschädigungsrecht aus? Vielleicht sind wir ja gemeinsam stärker.

SLSC

Entschädigung, Immobilienkauf

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