welche Pflichten und Rechte hab ich als Mitkäufer?

4 Antworten

Das Wort "Mitkäufer" verharmlost die Situation aber doch völlig. Man ist einer von mehreren gleichberechtigten Erwerbern und damit auch bei gemeinsamer Darlehensaufnahme gleich verpflichtet. Diese Verpflichtung geht weit über die Pflichten eines Bürgen hinaus. es gibt z.B. nicht die Einrede der Vorausklage. Vielmehr haften alle Kreditnehmer als Gesamtschuldner. Der Kreditgeber kann jeden davon auf Zahlung des gesamten Darlehensbetrags in Anspruch nehmen und derjenige muß dann zusehen, wie er sein Geld anteilsmäßig von seinen Mitverpflichteten wieder zurück bekommt.

Du hast dann nciht die Pflichten als Bürge, sondern die Pflichten als Darlehnsnehmer.

Weil Du als "Mitkäufer" eben ein Käufer bist. Dir gehört die Immobilie zu einer sogenannten ideellen Hälfte.

DU bist Miteigentümer, Mitkreditnehmer udn für alle Sach die dran hängen Mitverpflichteter udn vermutlich werden die Verträge auch so gestaltet sein, dass Du überall auch selbstschuldnerischer Verpflichteter bist, für die öffentlichen Abgaben sowieso.

Wenn also der andere nicht zahlt, dann zahlst Du allein.

wenn ich, sagen wir mal, nach 2 Jahren, meinen Anteil an mein Kind verschenke, mich aus dem Grundbuch austragen lasse, hafte ich dann immer noch?

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@Nimmerklug

Du kannst Das Haus an Dein Kind schenken, aber Die Bank muss Dich doch nicht als Kreditnehmer aus dem Vertrag entlassen.

Das klappt nur, wenn die Verhältnisse sich in den 2 Jahren grundlegend ändern, also wenn Dein Kind den Kredit dann auf jeden Fall auch allein bekommen würde.

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Du bist Mitverpflichteter gegenüber der Bank und stehst mit Deinem Kind gesamtschuldnerisch für die Bedienung des Darlehns ein (siehe die Antwort von Privatier59). Deine Verpflichtungen gehen also weiter als die eines Bürgen für das Darlehn.

Darüberhinaus haftest Du als Grundstückseigentümer für Risiken und andere Zahlungsverpflichtungen aus der Immobilie (z. B. Verkehrssicherungsrisiken, Grundbesitzabgaben).

Anderseits fragst Du auch nach Deinen Rechten. Dein Kind kann das Haus nicht ohne Deine Mitwirkung verkaufen oder gar höher belasten lassen.

Ohne Unterschrift unter den Darlehensvertrag der Bank (Hypothek) haftest du auch nicht für Forderungsausfälle des Kredits. Fragt sich nur, ob die Bank deiner Tochter das benötigte Darlehen dann überhaupt gewährt oder (ihre) Immobilie verkauft: In der Regel sind Mieterwerber eben auch Darlehensschuldner.

Als Miteigentümer haftest du hingegen für Lasten des Grundstücks, auch allein und in voller Höhe: Steuern, Versicherungen, kommunale Abgaben, Schornsteinfeger, ...

G imager761