Wir leben aktuell zusammen mit meiner Schwiegermutter in ihrem Haus. Wir würden das Haus nun gerne übernehmen und umfangreich sanieren und renovieren. Die Schwiegermutter soll nach der Übernahme lebenslanges Wohnrecht erhalten und wir wollen sie später auch pflegen falls nötig. Meine Frau hat noch 2 Geschwister.
Uns ist nun unklar, wie man hier sinnvoll, finanzierunstechnisch schlau und auch steuerrechtlich korrekt vorgeht.
Für den Kauf haben wir wie folgt kalkuliert: Wir haben das Haus schätzen lassen. Der Verkehrswert wird auf 560000€ geschätzt. Wir sehen den real zu erzielenden Verkaufswert bei 500000€ (Vgl. andere Immobilien). 100000€ würden wir für das Wohnrecht und 40000€ für die spätere Pflege der Schwiegermutter abziehen können. 60000€ würden wir für den Anbau und altersgerechten Umbau der Wohneinheit für die Oma abziehen.
Folglich würden wir das Haus für 300000€ kaufen. Die beiden anderen Geschwister würde von der Oma mit je 70000€ ausbezahlt werden (60€ behält sie für sich). Wie handhabt man das dann aber sinnvoll mit dem „vorgezogenen Erbe“ meiner Frau. Ist es günstiger wir zahlen 300000€ an die Oma und sie schenkt dann jedem Kind den Teil den Sie als angemessen empfindet (uns dann voraussichtlich 100000€). Oder ist es besser/korrekt wenn wir direkt nur 200000€ bezahlen (gemischte Schenkung)?
Was ist da der korrekte Weg gegenüber dem Finanzamt? Welcher Weg ist zu bevorzugen hinsichtlich der Finanzierung bei der Bank - was wird da als EK angerechnet?
Vielen Dank
Vielen Dank für die Antwort! Wird der Verkehrswert der Wohnung vom Finanzamt geschätzt? Mein Bruder hatte die Wohnung vor einigen Monaten geerbt und hierfür beim Finanzamt bereits Schenkungssteuer gezahlt. Hier wurde bereits ein entsprechender Wert zugrunde gelegt. Dieser wird vermutlich nicht erneut geschätzt werden, oder?