U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Mein Freund wohnt bei mir und hat Hartz 4 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wieso?

Mein Freund wohnt bei mir. Mein Einkommen 1500 € netto. Er hat Hartz 4 beantragt, welcher heute bei der Abgabe des Antrages abgelehnt wurde. Wir haben diesen Antrag vollständig mit allen Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege beigefügt. Auch meine Einkommensnachweise waren beigelegt. Bei diesem Antrag sollte ich eine Vollmacht unterschreiben, welche meinem Freund bevollmachtigt "meine Interessen beim Jobcenter zu vertreten, insbesondere rechtsverbindliche Anträge von mir zu beantragen und zu unterzeichnen. Diese Vollmacht habe ich nicht unterschrieben da ich nicht der Bedürftige/Antragssteller bin. Es wurde ihm nahegelegt hier und jetzt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben ansonsten wird der Antrag sowieso abgelehnt. Nachdem er nicht unterschrieben hatte, hat das Jobcenter den Antrag behalten und mündlich abgelehnt. Bei der Berechnung kam sowieso nur ein geringer Betrag von 50,06 € für meinen Freund heraus. Aber darum geht es gar nicht sondern vor allem darum, dass ich sonst wegen der Ablehnung auch noch die Krankenkassenbeiträge für meinen Freund zahlen muss. Wir haben nun ein Einschreiben an das Jobcenter geschrieben, worin wir diese auffordern die Ablehnung mit Begründung schriftlich an uns zu senden. Gibt es eine rechtliche Grundlage die wegen der nicht unterschriebenen Vollmacht von mir der Antrag meines Freundes abgelehnt werden kann?

Hartz 4, Bedarfsgemeinschaft
Dachte immer Aktienhandel als Hartz4 Empfänger geht nicht. Nun sehe ich: ist es doch möglich, auch dann, wenn man häufiger kauft und verkauft?

Vielleicht kann mir das jemand an einem Beispiel verdeutlichen. Tun wir einfach mal so als wäre ich "35 Jahre alt" Die Aussagen sind teilweise sehr widersprüchlich. Mein Problem ist einmal der Freibetrag bzw. was passiert, wenn es so gut läuft, dass dieser irgendwann überschritten wird?

Zweites Problem, ich bin mir nicht sicher, wie es aussieht, wenn man häufiger Aktien kauft und wieder verkauft? Ich habe nicht vor immer nur ultra langfristig bezüglich Aktien zu denken. Desweiteren möchte ich nicht mit Aktien handeln um mir monatlich etwas dazu zu verdienen, sondern mein Ziel ist es irgendwann, davon leben zu können. Mag sein, das sich das für euch komisch anhört, aber ich habe meine Gründe und bin auch nicht auf den Kopf gefallen (will hier nicht meine gsamte Lebenssituation ausbreiten). Desweiteren habe ich hier (http://www.hartz4.net/finanzen/aktien/) zu meiner Überraschung folgendes gelesen:

"Gibt man seinen Aktienbesitz nicht an, wird man nur in den seltensten Fällen überführt werden können, da nur bei einem Verdachtsfall bei den Banken recherchiert wird. Weiß die Agentur für Arbeit jedoch über den Aktienbesitz Bescheid und kontrolliert dessen Verlauf, so können daraus Probleme entstehen."

Da wird man ja fast dazu aufgefordert es nicht anzugeben!;) Was sagt ihr dazu? Und keine Sorge ich bin leider immer zu 100% korrekt und eher ein Angsthase was sowas angeht! Deswegen ja auch hier die Frage. Hätte ich einen schlechteren Charakter würde ich hier nicht fragen und hätte schon längst Aktien!

Aktien, Börse, Aktienhandel, Hartz 4, Aktienkauf

Meistgelesene Fragen zum Thema Hartz 4