Ich beziehe Hartz 4, und lebe seit meiner Arbeitslosigkeit bei meiner Mutter. Meine Mutter ist Rentnerin. Muss ich die Rente meiner Mutter angeben?
3 Antworten
Du bildest mit Deiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft. Darum geht es im Alg-II-Antrag in Frage III. Es wird gefragt, ob weitere Angehörige im Haushalt leben. Gemeint sind Verwandte und Verschwägerte, z.B. Geschwister, Großeltern, Enkel, Tanten oder Onkel.
Wenn Du mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft lebst, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass Du von diesen unterstützt wirst – soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. So steht es im Gesetz.
Die Folge: Die Arbeitsagentur kürzt oder verweigert das Alg II, weil Du als (teilweise) versorgt giltst.
Die Vermutung, dass Deine Angehörigen Dich unterstützen, musst Du widerlegen.
Stelle dies entweder in einem persönlichen Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter klar ( unter Zeugen ) oder reiche schriftlich ein, warum Du nicht abhängig von der Hausgemeinschaft bist!
Du solltest dem Jobcenter erklären, dass Du Dich selbst versorgst und keine finanzielle Hilfe durch Deine Mutter zu erwarten hast. Somit brauchst Du die Rente nicht angeben.
Lediglich die Miete wird geteilt und Dir anteilmäßig angerechnet.
Hier noch einmal zur Verdeutlichung:
§ 39 SGB XII – Vermutung der Bedarfsdeckung
Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. …
Ja - Du / bzw. Deine Mutter wir(d)st auch diese Einkünfte offenlegen müssen. Inwieweit ihr dann als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden dürft wäre noch zu klären.
Wie alt bist Du? U25?
Ja - da ihr euch eine Wohnung teilt, übernimmt das JC nur anteilig deine Miet- und Nebenkosten.
Bist du min.25 Jahre alt (?) dann bildest du eine eigene BG - in der Wohnung deiner Mutter !
ich bin deutlich über 25 Jahre alt ich bin 42 Jahre alt.in diesem Fall bin ich also eine eigene Bedarfsgemeinschaft,habe ich das richtig verstanden? - so muss ich die Betriebsrente öffentlicher Dienst von meiner Mutter nicht angeben?!
Bevor du den Hartz4 - Antrag stellst, lies und informiere dich hier genau über die Begriffe
- Bedarfsgemeinschaft (BG)
- Haushaltsgemeinschaft (HG)
- Wohngemeinschaft (WG)
..... und deren Auswirkungen in der Praxis.
zB. muss eine WG glaubhaft gemacht werden, ansonsten wird dir schnell mal eine ungünstigere Wohnform unterstellt.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698480cb3501.php
betr. JC muss man sehr gut vorbereitet sein !
Deshalb lies auch hier die Antwort eines Anwalts, auf eine vergleichbare Frage:
Also bei einer Haushaltsgemeinschaft, muss ich die
Zusatzrente meiner Mutter nicht angeben, ist das richtig so ?