Meine Freundin bekommt demnächst Hartz 4, ich verdiene 1800€. Was muss ich tun um nicht für sie aufzukommen?

4 Antworten

Ich bin weder Jurist, noch Steuerberater. Aber vielleicht hört sich das ja logisch an, was ich hier sage: Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann ich mir nicht vorstellen, dass du irgendwelche Pflichten hast, für sie aufzukommen. Allerdings könnte es Einfluss auf ihr Hartz 4 haben, wenn ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt

Das ist ja wohl die Untertreibung des Jahres ...;-(

Wenn die Zwei schon etwas länger zusammenleben, und bei seinem Verdienst, kann sich seine Freundin den Gang zur Antragstellung von vorneherein sparen.

Folglich muss sie ihr Freund faktisch alimentieren.

Das hat nichts mit Ehe zu tun. Es zählt einzig und alleine das blose Zusammenleben in einem Haushalt. Schon ist die sogenannte "Einstehensgemeinschaft" erfüllt.

Selbst wenn die Zwei eine Warmmiete von 1000 € zu zahlen hätten (angemessene Größe der Wohnung von um 60 qm vorrausgesetzt), würde ein Anspruch von gerade mal rund 28 € monatlich entstehen.

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Sie wohnt bei mir schon ,seit 6 Jahren aber für das Amt nur als gute freundin,

ich habe gelesen, das ich für sie zahlen müste und damit würden sie mich auch auf harz4 drücken. Ich habe eine drei zimmer wohnung die ich bezahle sie ist auch bei mir gemeldet

aber ich habe ihr  sicherheitshalber das wohnrechtschriftlich für das amt  gekündigt wenn sie bei mir nicht mehr gemeldet ist kann, mir das amt doch nichts mehr oder?  das amt zahlt liebe auch noch miete .ist es besser eine wohnung zu mieten die das amt zahlt oder ein freundschaftliches verhältnis vorzuspielen?:kühn

Bischen blauäugig - die Freundin aus der Wohnung rausschmeißen, dass sie sich woanders meldet um sie dann doch wieder bei sich haben wollen, denn ohne sie geht es nicht.

Das nennt man schlichtweg Sozialbetrug und wenn das Amt dahinterkommt, dann muß es strafrechtlich verfolgt werden.

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@Snooopy155

Nöö, ist es eben nicht.

Denn den Staat geht es schlichtweg nichts an, ob ein ALG2-Empfänger seine Wohnung auch tatsächlich nutzt.

Aber so wie ich unsere "Volksdrangsalierer-Mischpoke" in Berlin kenne, arbeiten die schon an einem entsprechenden "Meldeknopf" in der ALG2-Bezieher-Wohnung, der alle 30 min. gedrückt werden muss. Selbstverständlich mit Fotoschnappschuss - nicht dass der kreative Hartzer jemanden anders an seiner Stelle drücken läßt.

Um´s klar zu sagen: Handwerklich schlecht gemachte Gesetze, die gerade bei ALG2-Leistungen, knapp am Limit des Grundgesetzes rangieren und wirklich nur den Zweck haben können, die Solidargemeinschaft gegeneinander aufzuwiegeln - erfordern nun mal kreative Lösungen bei den Betroffenen. ...;-)

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Keinesfalls in einer Wohnung zusammenziehen!