Eltern stehen vor Insolvenz...belastetes Haus der Bank vorher abkaufen...können Eltern Miete zahlen?

Hallo... Das Haus meiner Eltern ist mit dem kompletten Wert bei der Bank belastet. Mein Vater steht kurz vor der Insolvenz. Könnten meine Schwester und ich das Haus "kaufen", d.h. das Haus der Bank abkaufen und es komplett auf uns finanzieren und es dann sozusagen an unsere Eltern "vermieten"? Ginge das dann im Rahmen einer Privatinsolvenz? Oder dürften meine Eltern ein solches Haus dann gar nicht mehr bewohnen? Könnte irgendetwas in der Art passieren, dass wir dann noch für andere Schulden belangt werden bzw. könnte das Haus abgesprochen werden und wir zahlen anstattdessen nur Schulden ab? Da meine Schwester und ich andere finanzielle Verpflichtungen haben, können wir das Haus nur dann finanzieren wenn wir dafür auch- zumindest teilweise- Miete erhalten. Im Falle einer Insolvenz... stünde meinen Eltern dann Hartz 4 zu oder wie verhält sich das? Und dürften sie im Rahmen von Hartz 4 und Wohnzuschuss überhaupt Miete- auch wenn diese relativ gering ausfallen würde- für ein Haus zahlen?

Wir möchten das Haus ungerne verlieren und unsere Eltern in eine kleine Wohnung umziehen sehen... aber meine Schwester und ich haben eben auch nicht die finanziellen Mittel um das Haus einfach so zu kaufen da wir selbst noch Häuser abzuzahlen haben.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen ... vielen Dank schonmal!

Hartz 4, Hartz IV, Insolvenz, Miete, Privatinsolvenz, KdU
Fragen zum Bürgergeldbezug?

Guten Tag,

ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.

  1. Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
  1. Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
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Hartz 4 Pflegemutter kriegt wegen mir neue Probleme?

Meine Tante auch Pflegemutter lebt von Hartz 4 und ich (Pflegesohn) lebe seit ca. 3 Jahren mit ihr. Ich kriege Vollweisenrente, die aber für mein Lebensunterhalt genutzt wird. Hinzu bekommt meine Pflegemutter Pflegegeld und mein Kindergeld.
Im nächsten Monat werde ich anfangen zu Studieren und werde auch bei einem Freund von mir arbeiten (2300€ Brutto verdienst). Hinzu kommt, dass ich auch nach Aachen umziehen wollte, aber meine Tante verliert ihr Pflegegeld und die Vollweisenrente womit sie die Hausmiete etc. bezahlt hat. Die Wohnung wäre auch zu groß für sie alleine und wird nicht mehr ganz vom Jobcenter unterstützt. Soll ich dann einfach noch bei ihr angemeldet bleiben? Dann muss ich ja die hälfte der Mietkosten bezahlen und zusätzlich die Kosten meiner neuen Wohnung (werde mit meinem Kumpel der mich bezahlt umziehen). Trotzdem fallen ja die Pflegegelder weg weil ich ja mehr als genug verdiene. Aber als Werkstudent behalte ich die Vollweisenrente und mein Kindergeld. Somit kann ich für 3 Jahre die zwei Wohnungen bezahlen und danach kann man ja weitergucken... Meine Tante soll und will nicht aus ihrer Wohnung wegen mir ausziehen.

Wie ihr sieht habe ich ein Problem, weil ich mich unter unseren tausenden Gesetzen bei dem Thema wenig auskenne.

Eine Frage nebenbei: Wie wird das Jugendamt eig. reagieren, die wissen nur das ich studieren werde, aber auch direkt nebenbei mit 2300€ arbeiten?

Danke im vorraus!
Lg saili

Hartz 4, Hartz IV, Jugendamt, Pflegegeld, Sozialrecht, Werkstudent

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