Mein Freund wohnt bei mir und hat Hartz 4 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wieso?

5 Antworten

Hallo,

Dein Lebensgefährte soll bitte nichts unterschreiben. Sowas kann nicht mehr zurück genommen werden. Ich würde Euch raten das ganze Prozedere nochmal zu veranstalten. Einen Antrag mündlich abzulehnen ist unzulässig! Auf einen Antrag muss immer ein Bescheid ergehen. Dem Bescheid könnt Ihr dann noch innerhalb einer Frist widersprechen wenn Ihr eine Begründung habt. Dein Freund hat die Möglichkeit aufgrund seiner "Bedürftigkeit" einen Anwalt zu konsultieren. Das kann man auch beantragen bei den zuständigen Amtsgerichten. Ausserdem könnt Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Informiert Euch darüber aber bitte noch genauer! Nicht alles gefallen lassen, aber vorher gut informieren. Die HarzIV Sätze findet Ihr übrigens auch im Internet, da steht genau was ihm zusteht trotzdem, dass er bei Dir wohnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider sehe ich erst jetzt Deine Frage - hoffentlich noch rechtzeitig.

Fehler war möglicherweise, dass Dein Freund nicht allein seine Einkommensverhältnisse offengelegt hat, sondern auch Deine beziehungsweise Ihr gemeinsam auch Deine.

DU hast doch mit dem Jobcenter gar nichts zu tun, denn DU hast doch gar keinen Antrag gestellt.

Durch diese Gemeinsamkeiten habt Ihr deutlich gemacht, dass Ihr eine Einstandsgemeinschaft seid wie Eheleute so nach dem Motto "in guten wie in schlechten Zeiten", was bedeutet: Wenn einer von Euch Mist in finanzieller Hinsicht verzapft, steht der andere rückhaltlos für ihn ein.

Wenn Ihr das nicht macht, auch wenn Ihr Freunde seid, so seid Ihr keine Einstandsgemeinschaft und somit keine Bedarfsgemeinschaft. - Ob Ihr Euch küsst und ob Ihr miteinander das Bett teilt, ist dabei unwichtig. Wichtig ist, ob Ihr finanziell füreinander einsteht wie Eheleute. - Lies dazu diese ausführliche Info:

Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Diese Info kann für Euch wichtig sein:

obcenter prüft Hartz-IV-Anspruch: Partner kann Fragebögen zurückweisen
http://www.n-tv.de/ratgeber/Partner-kann-Frageboegen-zurueckweisen-article17474896.html

und hier nochmal:<

Hartz IV: Partner des Antragstellers müssen Formblätter nicht ausfüllen
http://www.sozialleistungen.info/news/17.04.2016-hartz-iv-partner-des-antragstellers-muessen-formblaetter-nicht-ausfuellen/

Ganz richtig, dass Du Dich nicht hast nötigen lassen, eine Vollmacht zu unterschreiben, die Du gar nicht unterschreiben wolltest. - Ist schon dreist, was oftmals in Jobcentern so abläuft.

Ob und wie Ihr dies nun wieder auseinandergedröselt kriegt, weiß ich nicht.- Dazu holt Euch Rat in einer

Arbeitsloseninitiative (google so und füge Euren Wohnort hinzu oder den nächstgrößeren, falls Euer klein ist)

und weiter empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

.

Du schreibst:

Er hat Hartz 4 beantragt, welcher heute bei der Abgabe des Antrages abgelehnt wurde.

Verstehe ich Dich richtig, dass der Antrag auf Hartz IV gar nicht erst angenommen wurde, also die Annahme verweigert wurde?

Falls ja, dann sollte Dein Freund nochmal hingehen, diesmal aber nicht allein, sondern in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistandes, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr)

.

Falls ich Dich missverstehe, und Dein Freund hat einen offiziellen Ablehnungsbescheid erhalten, gib ihm dies zu lesen:

Im Bescheid findest Du eine Frist, bis wann Du gegen diesen Bescheid
Widerspruch einlegen kannst. Spätestens an dem Tag muss der Widerspruch
beim Amt eingegangen sein. - Um die Frist zu wahren, lege folgenden
Widerspruch ohne Begründung ein, die reichst Du zeitnah nach. - Achte
darauf, dass Du beweisen kannst, dass der Widerspruch dort eingegangen
ist (Einschreiben bestätigt nur Eingang des Umschlags).

A n f a n g

Absender

Adresse

Aktenzeichen ...
Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)

E n d e

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten
Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem
Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und
Unterschrift."
).
Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen
verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt,
dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben
hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag
getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt
mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

Weil diese Angelegenheit nun so unglücklich verwoben ist, ist es sehr wichtig, dass die Begründung auf rechtlich fundierten Füßen steht. Dazu holt Euch Hilfe zum Beispiel bei der Arbeitsloseninitiative, Sozialberatung oder auch von einem Anwalt für Sozialrecht (dazu gleich mehr).

.

Zum Thema Beistand / Ämterlotsen und auch weitere Hinweise hier meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

.

Achtung! sehr wichtig:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

cyracus  03.03.2017, 08:37

Falls Ihr anwaltlichen Rat braucht von einem Anwalt für Sozialrecht (besprecht dies mit der von Euch gewählten Beratungsstelle), hier schon mal Infos zum Beratungsschein (ich spreche nun Deinen Freund an):

In diesem Fall hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich
beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter
und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso, und die
10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Falls Du in Hamburg wohnst oder arbeitest, geh zur Öffentlichen
Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da
bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten,
Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht
genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich,
setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die
Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe\_095194.html

.

Euch beiden wünsche ich, dass Ihr die Sache gut zu Ende bringt.


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cyracus  04.03.2017, 16:54

Sorry, ich schrieb, dass DU den Widerspruch einlegst. - Nee, macht wohl Dein Freund, also derjenige, an den der ablehnende Bescheid adressiert ist.

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...und Nein, es gibt keine rechtliche Grundlage, dass jemand erstmal eine Vollmacht erteilen muss Anträge abgelehnt werden. Das wäre Nötigung. Das Amt kann verlangen, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird aber das ist auch eher selten.

Hallo,

bisher alles richtig gemacht ! Nichts unterschreiben woraus ersichtlich werden könnte, dass das Amt hier eine Bedarfsgemeinschaft ableiten könnte. Zumindest im ersten Jahr des Zusammenlebens, darf das Jobcenter nicht ohne weiteres von einer BG ausgehen. (solange kein gemeinsames Kind im Haushalt lebt)

Also, um einen schriftlich begründeten Bescheid bitten( habt ihr !), daraufhin Widerspruch einlegen !

Hier ein hilfreicher Link um die Unterstellung als BG zu gelten, wirkungsvoll mit Fakten zu widerlegen:

http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

Es gilt jetzt, im Widerspruch einen rechtlich nicht angreifbaren Unterschied zwischen BG + WG herzustellen. 

Gruß  ! 

Die Sache mit der Krankenkasse ist ein komplexes Thema. Da solltest du nicht dem Laienwissen vertrauen, dass hier ggf. als Antworten eintrudelt, sondern einmal auf dem Rathaus den Sozialdienst aufsuchen. Die können dir erklären, was Sache ist und evtl. auch dem Jobcenter Dampf machen, wenn sie mit ihrer Ablehnung falsch liegen.

Vielleicht ist es aber auch so, dass zwar kein Anspruch auf Hartz IV besteht, weil du zuviel verdienst, es aber eine andere Lösung für einen Krankenversicherungsschutz gibt (z.B. Mitversicherung wie bei Famienangehörigen). In diesem Fall kann es sich evtl. sogar rechnen, dass der Hartz IV Antrag abgelehnt wird. Denn Unterhaltszahlungen kann man von der Steuer absetzen und dabei evtl. sogar mehr rausholen, als die 50 Euro, die er bekommen würde.