Privatinsolvenz und Hartz 4?

1 Antwort

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft.

Also zählt Dein Einkommen (wenn das kKind da ist, kann nichts mehr gepfändet werden) dann als Familieeinkommen. "Dein Haus" bedeutet wohl das Haus in dem Du eine Wohnung gemietet hast, denn sonst würdest Du ja keine Miete zahlen.

Ob die 720,- Euro angemessen sind, richtet sich danach, was in Eurer Stadt/Gemeinde als angemessen gilt.