Kann man die Kosten der Kommunikation mit Finanzamt von der Steuer absetzen?
Man kann wohl das Porto für die Jobsuche (und, glaube ich, für den Briefverkehr mit dem Arbeitgeber) von der Einkommensteuer absetzen. Kann man auch die Kosten des Briefwechsels mit Finanzamt per Post und Fax von der Steuer absetzen? Diese Kommunikation kann man schließlich eher der Geldbeschaffung als der privaten Lebensführung zuordnen, wenn man sich überhaupt diese Frage stellt.
1 Antwort
Diese Kommunikation kann man schließlich eher der Geldbeschaffung als der privaten Lebensführung zuordnen,
Welche Einkunftsart ist denn "Geldbeschaffung"?
Kosten, die mit der Erzielung von Einkünften entstehen, sind dort abzugsfähig, soweit dies nicht wie bei den Kapitaleinkünften beschränkt ist.
Also ja, das Porto für den Brief um die Belege für eine Fortbildung an das Finanzamt zu schicken, ist abzugsfähig.
Allerdings würde ich die einscannen und per eMail schicken, denn 1,60 Euro ausgeben, die ich abziehen kann, um 80 Cent Steuervorteil zu bekommen (1,60 aufgerundet 2,00 * 40 % Steuer, wenn man ca. 60.000,- Brutto hat), wären mir kein gutes Geschäft.
Noch ein Argument mehr. 20 Kopien a 20 Cent sind 4 Euro, mit Porto 5,60 gerundet 6,- Euro Steuervorteil 2,40.
20 Blätter eingescannt und per eMail verschickt dürfte billiger sein.
Na ja, eine Kopie kostet so zischen 5 und 30 Cent. Das Briefporto 1,60 € verteilt sich hingegen auf alle Belege, die mit dem Brief geschickt werden.