Ist es möglich, quartalsmäßige Steuervorauszahlungen verschieben?

3 Antworten

Das musst Du mit Deinem Finanzamt abklären. Stundungen sind grundsätzlich möglich, doch es ist immer eine Ermessensentscheidung vom Finanzamt und die Begründung für die Stundung muss sehr gut sein, damit dann die Entscheidung des FA zu Deinen Gunsten ausfällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Betriebswirtschaft / Vermögensverwalter und -Berater

Frag das beim FA, ob es möglich ist.

Für Stundungsanträge sind nicht wir zuständig, sondern Dein Finanzamt.Das wird dazu eine Entscheidung nach Ermessen treffen.

Mach Dir Gedanken darüber, was man als akzeptablen Stundungsgrund anerkennen wird. Wenn das Zusammentreffen beider Steuerzahlungen seit langer Zeit absehbar gewesen sind wird man Dir nämlich ansonsten vorhalten, dass Du die Beträge hättest ansparen können.