Person A hatte in den Jahren 2016 und 2017 einkommensteuerliche Verluste. Person B hatte positive Einkünfte. In 2017 Heiraten A und B. Nach Verrechnung der Einkünfte (von B) und der Verluste (von A) in 2017 verbleibt ein Verlustvortrag. Kann dieser in die Zeit vor der Ehe rückgetragen werden, so dass die Verluste von A mit den Einkünften von B in 2016 verrechnet werden?