Weniger netto trotz wesentlich mehr brutto? Sonderzahlung?

1 Antwort

Zur Lohnabrechnung Deiner Frau könnte man nur etwas sagen, wenn man sie sieht. 100,- Euro mehr müssen normaler Weise mindestens 30,- Euro Netto sein, denn 40 % Steuer auf den Mehrbetrag + Sozialversicherung sind weniger als 100 %.

ES gibt verschiedene Punkte die möglich sind. z. B. das in der Korrekturabrechnung auch der Zeitraum geändert wurde (Deine Frau ist eventuell nicht zum Monatsletzten gegangen.

Am einfachsten ist es, Du legst die 1. und die 2. Abrechnung nebeneinander udn berechnest die Abweichungen. also das exakte  mehr Brutto.

Den genauen Betrag um die die Krankenvers. Beiträge, die für die RV usw. gestiegen sind und den Mehrbetrag von Steuer und Soli.

Der Minderbetrag bei Dir könnte einfach daran liegen, dass Du in der Progression höher gerutscht bist. Oder Deine Krankenkasse hatte die Beiträge erhöht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
CabtnKoop 
Fragesteller
 06.12.2017, 13:13

Hallo. Und danke schon mal. In der Tat ist es so, dass meine Frau mitten im monat, besser zum 21. gekündigt worden ist.

Allerdings ist ein Austrittsadatum nur in der korrektur angegeben. Die Gehaltsangaben sind aber bei beiden Abrechnungen identisch.

Lohnsteuer hat sich fast verdoppelt.. und stieg um fast 90 euro auf 194 euro an. Die anderen angaben haben sich in einem normalen rahmen erhöht.

Bei dem vergleich meiner Abrechnung zu der im nov 2016 fällt auf, dass ich gesamt brutto knapp 250 euro höher bin... dieses geld aber bei der sonderzahlung als lohnsteuer,  Kirchensteuer und soli wieder angezogen wurde. An den stellen habe ich in 2016 nichts abgeben müssen. Die gesetzlichen abzüge waren im nov 2017 knapp 320 euro höher wie im nov 2016.

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wfwbinder  06.12.2017, 13:44
@CabtnKoop

Dann war mein erster Verdacht richtig. Es wurde beim ersten Mal über die Monatstabelle gerechnet und beim zweiten mal über die Tagestabelle.

Beispiel:

2.100,- Brutto für 21 Tage = 100,- Pro Tag. Dann die Abzüge berechnen und mit 21 multiplizieren. 

Es ist klar, das wirkt sich nur bei der Lohnsteuer aus, denn die Sozialversicherungsabgaben berechnen sich mit einem jeweiligen festen %-Satz.

Diesen Absatz verstehe ich nicht:

 Bei dem vergleich meiner Abrechnung zu der im nov 2016 fällt auf, dass ich gesamt brutto knapp 250 euro höher bin... dieses geld aber bei der sonderzahlung als lohnsteuer,  Kirchensteuer und soli wieder angezogen wurde. An den stellen habe ich in 2016 nichts abgeben müssen. Die gesetzlichen abzüge waren im nov 2017 knapp 320 euro höher wie im nov 2016.

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CabtnKoop 
Fragesteller
 06.12.2017, 14:15
@wfwbinder

Okay. Danke. Dann passt die abrechnung bei meiner frau auch wohl vorerst... wird dann halt nochmal korrigiert werden, wenn das verfahren gewesen ist.


Der 2 te absatz bezog sich auf meine Abrechnung November 2017 zu November 2016. Ich habe dieses jahr ca 250 euro mehr Gesamtbrutto erhalten. Netto allerdings gute 50 euro weniger. 

2016 habe ich keine lohnsteuer, keine kirchensteuer und keinen Soli auf mein weihnachstgeld zahlen müssen.

2017 wurde diese beiträge allerdings abgezogen,  allein bei lohnsteuer schon über 200 euro. Und da verstehe ich nicht, warum jetzt.. und vor einem jahr nicht...

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wfwbinder  06.12.2017, 15:22
@CabtnKoop

 2016 habe ich keine lohnsteuer, keine kirchensteuer und keinen Soli auf mein weihnachstgeld zahlen müssen.

Seltsam, dafür weiß ich auch keine Begründung, denn der Weihnachtsfreibetrag, den es früher mal gab, hat man schon vor einer Ewigkeit in den Arbeitnehmerfreibetrag eingearbeitet.

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CabtnKoop 
Fragesteller
 06.12.2017, 16:38
@wfwbinder

Okay... ich versuche dann mal die Personalabteilung mit diesen Erkenntnissen zu konfrontieren. 

Vielen Dank für die Hilfe.

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