Kündigen während Ausbildung oder gekündigt werden? Lohnfortzahlung?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe ein Problem und brauche den Rat aller Menschen die diesen Beitrag sehen werden. 

Es geht darum, dass ich auf meiner Arbeitsstelle wo ich zurzeit bin (Auszubildende im ersten Jahr, Probezeit ist auch schon vorbei) überhaupt nicht zufrieden bin mit der Arbeit und vor allem meinem Arbeitgeber. Da dieser ein sehr egoistischer und narzisstischer Mensch ist und gerne seine Mitarbeiter vor den Kunden anmeckert und schikaniert ist dieser Ort definitiv nichts für mich. Nun meine Frage wäre, da ich da definitiv nicht arbeiten möchte da ich psychische Angstzustände bekomme haben, war ich den kompletten Monat April nun krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber fragte immer wieder nach wann ich wieder einsetzbar wäre auf der Arbeit, ich sprach mit der Ausrede das ich zurzeit therapiert werde (habe einen anderen Grund genannt weshalb ich krank bin) und sobald es mir besser geht wieder zu kommen. Nun ist es so das mein Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag sprach, falls es so weiter gehen würde mit meiner ‚Krankheit‘ da dieser mich nicht kündigen möchte. Sollte ich lieber kündigen, so dass ich dann auch für den kompletten Monat mein Lohn ausgezahlt bekomme, da ich definitiv noch meinen Lohn haben möchte bevor ich eine andere Ausbildung beginne. Ich habe laut meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Außerdem bin i h bereits auf der Suche nach einer neuen Stelle!

Ich bedanke mich bei allen schon mal ganz dolle im Voraus! <3

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Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

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Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend bekommen - AG hat nicht mehr bezahlt

Hallo, mir ist aufgefallen, dass mein AG 2009 anstatt der monatlichen Beiträge nur einmal VL abgeführt hat. Vor 2009 erfolgten die Zahlungen immer regelmäßig, d.h. monatlich, aber durch Änderungen des Vertrages (Diplomand, ....) ist in der Personalabteilung wohl irgendwas schief gelaufen. Ich selbst war dumm genug, nie auf der Abrechnung die Beträge zu überprüfen (die VL-Abbuchung), und nun stelle ich fest, dass das "VL-Fonds-Konto" viel niedriger ist als erwartet. Kann ich zum AG gehen und verlangen, dass er mir für 2009 die 11 "fehlenden" Beträge noch nachzahlt??? Ich bin seit über 14 Jahren in dem Unternehmen, und jeder "Depp" bekommt das monatliche VL-Geschenk, nur ich nicht. Ich möchte das nicht akzeptieren - habe ich hier die Möglichkeit, den AG zur rückwirkenden Auszahlung zu verpflichten? Ich bin zwar so gesehen "selbst schuld", weil ich meine Abrechnungen hätte prüfen müssen, aber andererseits: Nicht ich bin der Personal-Experte, sondern die entsprechende Abteilung, welcher das hätte auffallen müssen. Ich rackere mich Tag für Tag ab und bin trotzdem der Dumme,der "Pech gehabt hat" und nun leer ausgeht??? Hier muss man doch der Personalabteilung den Ball zurückspielen können?!? Kann ich hingehen und die rückwirkende Auszahlung verlangen, oder heißt es hier "Pech gehabt"? - Das fände ich dann aus Arbeitnehmersicht das Allerletzte! Vielen Dank

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