Wie lange muss ein Arbeitgeber den Arbeitsplatz für Langzeitkranke "aufheben"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Müssen muss der Arbeitgeber gar nicht.

Er kann den Arbeitsplatz aufheben, wenn es absehbar ist, dass der Arbeitnehmer gesund zurückkehrt.

Wenn dem so ist, wird eventuell eine befristete Anstellung zur Überbrückung der Krankenzeit erfolgen.

Handelt es sich aber um eine Krankheit, die chronisch ist und der Arbeitgeber kann mit weiteren Fehlzeiten rechnen, darf er eine Kündigung auch am Anfang der Ausfallzeit aussprechen

SELBSTVERSTÄNDLICH hat der Arbeitgeber die Pflicht, Deinen Arbeitsplatz freizuhalten!

Auch bei unbefristeter Krankschreibung hat der AG lediglich das Recht, Deine Stelle befristet auszuschreiben, bis Du wieder einsatzfähig bist. Will der AG einen Langzeitkranken loswerden, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Ab dem 7. Krankheitsmonat muss absehbar sein, dass der Kranke für mindestens weitere 24 Monate nicht arbeitsfähig sein wird ("negative Gesundheitsprognose").

  2. Die Arbeitsunfähigkeit muss die internen Arbeitsabläufe erheblich beeinträchtigen und zwar so, dass auch eine befristet eingestellte Ersatzkraft keine Abhilfe schaffen kann.

  3. Eine spätere Weiterbeschäftigung muss für den Arbeitgeber eine nicht mehr hinnehmbare Belastung darstellen.

An alle drei Bedingungen stellen die Arbeitsgerichte hohe Hürden. Am besten mal einen Arbeitsrechtler fragen!

Gruß, D.U.