Anwesenheitspflicht nach Ausstempeln?
Ich arbeite in einem Supermarkt und von uns wird verlangt, dass wir in der Spätschicht alle bleiben, bis draußen alles abgeschlossen ist. Das ist in der Regel zwischen 22:15 und 22:30.
Allerdings sollen wir uns alle schon vorher ausstempeln, außer die Schließkraft selbst, die die Kassen zählt. Mit der Begründung, wie wären mit unserer Arbeit dannn ja fertig. Ich finde das nicht fair, weil ich ja nicht um 22:00 gehen darf, wenn ich mich ausstempel. Ich sitze dann also immer meine Freizeit ab.
Wenn mein Arbeitgeber mich zur Anwesenheit verpflichtet, ist es dann nicht Arbeitszeit?
3 Antworten
Solange Anwesenheitspflicht besteht, ist es Arbeitszeit (die erfasst und bezahlt werden muss).
Gab es einen Vorfall, der dieses Vorgehen rechtfertigt? Einbruch oder ähnliches?
Dann hat der AG dafür zu sorgen, das in der Schussschicht wenigstens 2 Leute sind und zusammen gehen. Die dann auch zu bezahlen sind.
Wenn ihr Feierabend habt, dann kann euch der AG nicht länger unbezahlt im Betrieb halten.
Wenn du ausgestempelt hast , dann gehst du heim . Das andere geht dich nicht`s an .
Der Arbeitgeber kann Dich nicht verpflichten , unbezahlt als Wachpersonal zu fungieren, soll er für Sicherheit sorgen
Ja, es geht dabei um die Sicherheit. Ist nicht die beste Gegend und die Schließkraft soll am Ende aus Sicherheitsgründen nicht alleine sein. Kann ich grundsätzlich auch verstehen, aber ich finde es halt unfair, dass wir nicht gehen dürfen, aber nicht bezahlt werden.