Hauptarbeitgeber plötzlich als Nebenarbeitgeber eingetragen. Was jetzt?

Vor kurzem bekam ich eine E-Mail von meinem Chef der fragte, ob ich ein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen wäre. Unser Steuerbüro habe wohl die Information erhalten, dass die Firma nur noch als Nebenarbeitgeber eingetragen wäre, entsprechend mit Steuerklasse VI versteuert würde.

Beim Finanzamt teilte man mir mit, diese Änderung wäre auf Anfrage meines Arbeitgebers vorgenommen worden, einen Hauptarbeitgeber hätte ich also aktuell gar nicht.

Abgesehen davon, dass ich damit gerade jeden Monate mehrere hundert Euro an Steuern mehr zahle, als ich müsste, wurde ich nun auch schon mehrfach hin und zurück geschickt. Das Finanzamt sagt, das kann nur mein Arbeitgeber ändern, das Steuerbüro meines Arbeitgebers behauptet, sie bekämen die Informationen so vom Finanzamt und könnten da auch nichts ändern.

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, woher diese Änderung denn nun kam, wüsste ich nun zu gerne, wer denn hier überhaupt was ändern kann. Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.

Weiß da irgendwer mehr?

Update: Ich habe heute noch mal mit dem Finanzamt telefoniert und sie konnten mir dort genau sagen, welche Meldung wann bei ihnen vorlag. Schlussendlich wirkt es so, als sei mein Arbeitgeber schuld, könnte das aber wieder richten indem er mich rückwirkend wieder als bei ihm hauptbeschäftigt anmeldet. Und das verflossene Geld, sagte man mir, kann ich dann in der Tat mit der nächsten Steuererklärung wieder zurück bekommen.

Vielen Dank noch mal an alle die sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten!

arbeitgeber, Steuerklassenwechsel
Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung
Wie erfolgt Nettoentgeltberechnung für Übergangsgeld aus Bruttoentgelt?

Hallo,

ich habe den Bescheid des Übergangsgelds von der DRV mit der Anlage "Ermittlung des Brutto- und Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit beitragsfreier Entgeltumwandlung" erhalten. Diese Anlage und meine Entgeltabrechnung für den relevanten Monat habe ich zum Abgleich des monatlich ungekürzten Brutto- und Nettoarbeitsentgelts sowie die Entgeltabrechnungen zum Abgleich des Betrags des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt vorliegen. Die Berechnung auf dem Blatt verstehe ich, um jedoch zu erkennen, ob es passt, muss ist noch die Ausgangsbasis, sprich die vom Arbeitgeber übermittelten Werte mit den Entgeltabrechnungen abgleichen.

Der Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt und das monatliche ungekürzte Bruttoarbeitsentgelt konnte ich auf den Cent aus den Entgeltabrechnungen berechnen. Beim monatlichen ungekürzten Nettoarbeitsentgelt gelingt mir dies nicht.

Daher nun meine Frage, ob mir jemand helfen kann:

Relevanter Entgeltmonat ist 02/2016. Gemeldet als ungekürztes Bruttoarbeitsentgelt ist das Monatsentgelt 02/2016 plus eine Nachberechnung in 03/2016 für 02/2016 und eine Nachberechnung in 06/2016 für 02/2016. Wie erwähnt habe ich eine Punktlandung, wenn ich alle laufenden Bruttoentgelte für 02/2016 addiere.

Ich bin nun davon ausgegangen, um auf das ungekürzte Nettoarbeitsentgelt zu kommen, muss ich laufende Lohnsteuer, Soli, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gemäß der Entgeltabrechnungen betreffend 02/2016 vom ungekürzten Bruttoarbeitsentgelt abziehen.

Liege ich da falsch?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus und beste Grüße

arbeitgeber, Übergangsgeld, Brutto, Netto

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