Darf pauschale Lohnsteuer bei Minijob dem Arbeitnehmer abgezogen werden?
Hier wurde gerade die Frage gestellt, ob ein Rentner seinen Minijob in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss, obwohl der Arbeitgeber die 2% pauschale Lohnsteuer abführt. Antwort ist : nein, da es ja mit der pauschalen Lohnsteuer abgegolten ist. ABER, der Rentner schrieb, dass der AG ihm die pauschale Lohnsteuer vom Lohn einbehält. Darf er das? Ich dachte immer für die Sozialabgaben und die Lohnsteuer muss der AG selbst aufkommen?
4 Antworten
Ja, das darf der Arbeitgeber tatsächlich vom Lohn abziehen. Ich war auch lange der Meinung, er müsse die Lohnsteuer übernehmen, da es in der Praxis auch meistens der Fall ist.
es gibt bei der Lohnsteuer drei Möglichkeiten: 1. der Arbeitgeber übernimmt die 2% pauschale Lohnsteuer, dann muss der Verdienst nicht angegeben werden. 2. der Arbeitgeber kann die 2% auf den Arbeitnehmer abwälzen. 3. Der Arbeitgeber kann eine Lohnsteuerkarte fordern.
Alle drei Möglichkeiten sind zulässig.
nur für die Sozialversicherung. die 2 % pauschlae Lohnsteuer muss der Arbeitnehmer aufkommen. er könnte ja auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten. es wäre dan sonst günstiger leute zu nehmen, die eine Lohnstuerkarte bringen.
Da aber die 2 % günstiger sind, als eine zweite Lohnstuerkarte, sollte man ggf. über die 8,- Euro hinweg sehen.
Die Sozialabgaben muss der AG übernehmen. Bei der Lohnsteuer ist das anders. In den meisten Fällen übernimmt sie der AG trotzdem, aber müssen tut er nicht. Aber ehrlich gesagt, 2% ist ja kein großer Betrag, wenn man sich dafür die Versteuerung bei der Einkommensteuererklärung spart.