Strafe weil laden später geöffnet hat?

5 Antworten

Strafe, nein, denn es war ein versehen, keine geplante Tat. Schadensersatz vielleicht, für den entgangenen Gewinn und eine Abmahnung wegen deiner Nachlässigkeit.

Andri123  19.06.2022, 01:05

Wobei die Urteile der Arbeitsgerichte zur Arbeitnehmerhaftung ja wohl überwiegend zugunsten der Arbeitnehmer ausfallen, meine ich gehört zu haben. Wenn man davon ausgeht, dass die Tür (trotz Türstopper?) weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zufiel.

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Das war nur leichte Fahrlässigkeit. Dafür gibts keine "Strafe". Der Arbeitgeber kann vor allem nicht den entgangenen Gewinn von Dir verlangen. Er kann Dir auch nicht das Gehalt kürzen. (Bei einfacher, leichter Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber keinen Schadenersatz verlangen.)

Denn wenn der Arbeitgeber seine Tür so gemacht hat, dass sie leicht zufallen kann und der eigene Angestellte einfach ausgesperrt werden kann, dann ist das ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers. Er muss seinen Laden so organisieren, dass das nicht passieren kann. Da kann der Angestellte nicht wirklich was dafür. Da ist der Chef erst mal selber schuld.

Alarm67  19.06.2022, 10:45

Auf der anderen Seite darf man (der AG) aber auch erwarten, dass wenn man den Laden verlässt, dass man zumindest die Schlüssel dabei hat!

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Answer123  19.06.2022, 18:20
@Alarm67

Sollte man erwarten können. Faktisch passieren solche Dinge aber gelegentlich einfach. Ich bezweifele, dass irgendein Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer die Kosten aufbürdet. Selbst bei (nach unserer Auffassung) grober Fahrlässigkeit mit Tendenz zum Eventualvorsatz haben die hiesigen Arbeitsgerichte schon zugunsten des AN geurteilt...

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Das kann niemand beantworten außer Deinem Arbeitgeber.

Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

Was steht dazu denn im Arbeitsvertrag drin?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Strafe: KEINE

Wenn überhaupt wird es vermutlich eine Abmahnung vom AG geben.