rentner 65 jahre, nebenverdienst 1100,00 euro,muss der arbeitgeber nach steuerklasse 6 abrechnen

2 Antworten

Die IV ist richtig, weil es die Steuerklasse ist.

Aber, wenn Du z. B. eine Betriebsrente hast, dann wird die IV schon von der belegt und dann käme für die Nebentätigkeit die VI zum tragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986