Mit deutschem Gewerbe in Österreich arbeiten - was zu tun???

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe Hilfe und Antworten zu bekommen.

Folgende Situation: Ich, 26 Jahre alt, habe vor 2 Monaten ein Hauptgewerbe in Deutschland als Veranstaltungs-und Dienstleistungshilfe angemeldet. Da ich dies aus der Arbeitslosigkeit heraus tat, bekomme ich für 9 Monate einen Gewerbezuschuss. Da meine Lebensgefährtin in Österreich (Wien) lebt, habe ich vor das nächste halbe Jahr zu ihr zu ziehen und in Wien zu arbeiten. Mein jährlicher Umsatz wird die 17500 euro Grenze nicht überschreiten. D.h ich werde keine Vorsteuer beziehen und eauch keine Umsatzsteuer von meinen Auftraggebern verlangen! Danach werde ich wieder in Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Ich habe beim Finanzamt in D eine Ust.Idnr. beantragt, allerdings noch nicht bekommen.

Jetzt zu meinen Fragen: wie sieht es steuerrechtlich aus mit meinem deutschen gewerbe in Österreich zu arbeitn? reicht die Ust.Idnr.?haben meine Auftraggeber in Österreich irgendwelche Vor-oder Nachteile mit mir zu arbeiten? gibt es irgendwelche Vorkehrungen, Anmeldngen, Umschreibungen die ich treffen muss? Gewerbeamt o. Finanzamt o.ä? spielt die Zeit eine Rolle,die ich Österreich lebe und arbeite (3 Monate, 6 Monate usw.)? zahlt das Arbeitsamt weiterhin den Gewerbezuschuss?

Wenn irgendwas noch unklar ist, einfach fragen! Vielen Dank im Voraus in der Hoffnung auf Antworten. Viele Grüße, Patrick

Finanzamt, Gewerbe, Österreich, Steuern, Umsatzsteuer
Sebständig, Nicht angemeldet bei Finanzamt, Mwst einbehalten, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, ich weiß, ich werde jetzt bestimmt viel mit der moralischen Keule abbekommen...und habe es auch sicher verdient... Ich arbeite seit ca 15 Monaten als Freiberufler in der Webdesign-Branche. Habe damals (war mitten in der Trennung von Frau und Kind) den Erfassungsbogen vom Finanzamt zwar angefordert und erhalten, aber nicht wieder zurückgeschickt... Da nahm das Unheil also seinen Lauf...Da ich völlig unvorbereitet und ohne Hilfsmittel in jeglicher Form startete war das Geld also immer knapp (monatelang unter Hartz4 Satz). Der größte Fehler war aber, das ich zusätzlich zum Nichtanmelden immer Mwst. auf die Rechnungen geschrieben habe... Da ich nicht angemeldet war, wurde sie natürlich auch nicht eingefordert... Habe immer gedacht, wenn die Aufträge laufen, melde ich mich ordnungsgemäß (rückwirkend) an, und zahle die von mir einbehaltene Umsatzsteuer zurück... Das Geld war aber nie da, hatte (und habe) sogar existentielle Nöte... Bin leider viel zu spät aufgewacht, und möchte und muss jetzt alles bereinigen, bzw. mich meiner (Schand)Tat stellen...weiß nur nicht, wie ich das am besten tue...

Einer meiner Kunden hat dazu eine Betriebsprüfung des Finanzamtes gehabt, in der meine Rechnung aufgefallen ist... Verdammter Mist, in den ich mich da reingeritten habe... Es sind ca 1800€ von mir einbehalte Mwst.... Bin dankbar für Tips!!!!!!

Finanzamt, Selbstanzeige, selbstständig, Steuern, Umsatzsteuer
Ist die Vermietung von Bastlergaragen (PKW) umsatzsteuerpflichtig?

Liebe Ratgeber-Community,

Privatperson X erwirbt ein Gewerbegrundstück und baut dadrauf 20 Mehrzweckhallen als Systemstahlhallen jeweils mit eigenem Industrierolltor. Diese Hallen werden an Privatpersonen zur verschiedensten Zwecken (Lagerhalle, Abstellraum für Oldtimer/Kräder, aber überwiegend an Fahrzeugbastler, die hin und wieder ihrem Hobby nachgehen) vermietet. Die Steuerberaterin der Person X behauptet, dass die Mieteinnahmen in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig sind und argumentiert wie folgt:

"Umsatzsteuerliche Beurteilung von Vermietungsleistungen

Hallo Herr X,

wie bereits telefonisch besprochen, ist die Vermietung von Plätzen, wie z. B. Garagen usw., für das Abstellen von Fahrzeugen gem. § 4 Nr. 12a S. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch bei garagenähnlichen Hallen, deren Nutzung als Fahrzeugabstellplatz nicht zwangsläufig, wohl aber wahrscheinlich ist. Ausnahme siehe Abschn. 77 Abs. 3 S. 4 UStR (Garagenvermietung im Zusammenhang mit einer Wohnung).

Bei der Vermietung einer Mehrzweckhalle handelt es sich demzufolge nur dann um einen steuerfreien Umsatz, wenn diese nicht für das Abstellen von Fahrzeugen vermietet wird.

Diese Auffassung wurde uns von Herrn Prof. Dr. XX (Beckakademie AWS) und von Frau XX (Finanzamt Sulingen) bestätigt."

Was haltet Ihr davon? Ist die o.g. Vermietung der Person X also umsatzsteuerpflichtig ?

Umsatzsteuer, Vermietung.
Gewerbeummeldung mit Wechsel der Besteuerungsart mitten im Jahr, wie vorgehen?

Hallo,

ich bin mitte des Jahres umgezogen und hab auch brav sofort mein Gewerbe umgemeldet (21. August abgemeldet, 22. August neu angemeldet). War vorher bei einem anderen Finanzamt und hab dort die Kleinunternehmerregelung benutzt. Ich wollte schon länger auf Regelbesteuerung umstellen und als ich dann für das neue Finanzamt den Bogen ausgefüllt hab hab ich mir gedacht ich nutze die Chance und ändere das ab.

Jetzt bin ich allerdings unsicher, wie es weiter geht. Habe heute einen Brief erhalten, dass ich die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen darf (hatte ich im Bogen beantragt), und zwar ab 1. August (da hatte ich ja noch das alte Gewerbe). Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich dieses Jahr noch vollständig ohne Umsatzsteuer weitermache, aber der Brief hat mich jetzt verwirrt. Ich war auch letztens schon beim Finanzamt um zu Fragen wie das alles aussieht, aber hab gemerkt die haben noch weniger Ahnung als ich.

Reicht es wenn ich nächstes Jahr eine Steuererklärung nur beim neuen Finanzamt mache? Oder muss ich zwei Steuererklärungen machen? (Kommentar von Finanzamtmensch: "Ich schätze die Ämter machen das dann untereinander aus.")

Ab wann muss ich jetzt konkret Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen? Genau ab 22. August 09 oder erst ab 1. Januar '10? Oder gar ab 1. Januar 09?

Wann und auf welches Konto zahle ich die UST?

Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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